Hallo liebe Freunde der Steuern.
Ich würde gerne wissen, ob bei der Ermittlung des zu versteuernden Einkommens (aus freiberuflicher Tätigkeit) das Datum der Rechnungsstellung oder der Zahlungseingang relevant sind.
Ein Bsp.:
Jemand stellt für (im Dezember) geleistete Arbeit noch im Dezember eine Rechnung, erhält die Bezahlung aber erst im Januar. Für welches Jahr wird diese Bezahlung jetzt relevant.
Vielen Dank schon mal.
Gruß
Michael