Sind Beerdigungskosten in Höhe von ca. 10.000 absetzbar( zumutbare Belastung ca. 3000,-) wenn zum Todeszeitpunkt Hypothekenschulden in Höhe von ca. 100.000,- vorhanden waren und Sparguthaben in Höhe von 10.000 und eine Lebensversicherung in Höhe von 20.000 ausgezahlt werden würde?
Oder werden die Schulden bei der Nachlassberechnung für das Finanzamt nicht berücksichtigt???
Hi,
Doch, die Schulden mindern den Nachlass, so dass die Beerdigungskosten außergewöhnliche Belastung sind. Zu prüfen ist aber noch das Verwandschaftsverhältnis vom Zahlenden und Verstorbenen und ob weitere Erben vorhanden sind.
Viele Grüße
C.
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