Rückgerechnetes 13.M wann und wie geltend machen?

Hallo,

wer weiss wann man ein rückgerechnetes 13.Monatsgehalt steuerlich geltend macht?
Soll heißen:

Man nehme an, ein Arbeitgeber zieht das letzte Gehalt im Jahre 2005 ab. Da laut einer Sonderklausel Kündigungen vor März 2005 dazu führen, das das 13. Monatsgehalt aus dem Jahre 2004 wieder abgezogen wird.
Nun hat man aber viel mehr Steuern auf das 13. Monatsgehalt gezahlt (weil 2 Gehälter gleichzeitig 12./13.) als bei einem einfachen Monatsgehalt im Jahre 2005 angefallen wären.

Wann und wie kann man sowas geltend machen? Steuererklärung 2004 oder 2005?

Wie man wahrscheinlich an meiner Erklärung sieht bin ich nicht sehr bewandert in finanziellen Angelegenheiten. Ich hoffe ich hab mich trotzdem einigermaßen verständlich ausgedrückt.

Danke im Voraus!

MfG
Incitatus

Hallo,

bei den Einkünften aus nichtselbständiger Tätigkeit gilt das uneingeschränkte Zu- und Abflussprinzip des § 11 EStG:
http://www.steuernetz.de/gesetze/estg04/p11.html

Du musst also das 13. Monatsgehalt in 2004 versteuern, auch wenn es ungünstiger für dich ist und du es in 2005 zurück zahlen musstest :frowning:

Die Rückzahlung des Gehaltes in 2005 kannst du in der Steuererklärung für 2005 angeben, mit einem Negativbetrag auf der Anlage N, da wo du sonst dein Bruttogehalt einträgst.

Gruß

Peter

Vielen Dank für die schnelle Antwort.

Gruss
Marco

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