Werbungskostenpauschbetr immer 'ganzj./anteilig' ?

Hallo,

was passiert eigentlich mit dem Werbungskostenpauschbetrag, dem man als Arbeitnehmer ja immer automatisch zugestanden bekommt, wenn man in einem Jahr nur 3 Monate als Arbeitnehmer beschäftigt war und danach selbständig.
Meine Software scheint da wohl den Gesamtenbetrag anzusetzen. Ist das steuerrechtlich OK oder muss ich den auf diese 3 Monate runterrechnen?
Irgendwie klingt es nicht so logisch, wenn man da den gesamten Betrag ansetzen darf, auch wenn man nur 3 Monate als Arbeitnehmer gearbeitet hat…

Wer weiss dazu eine konkrete Antwort oder kennt weiteführende Links.

vielen Dank!
Julian

hallo,

der arbeitnehmerpauschbetrag wird nicht anteilig gekürzt sondern unabhängig von der beschäftigungsdauer als jahresbetrag angesetzt

gruß vom inder

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Danke
Hallo Inder,

das hört sich ja gut an, vielen Dank für die Antwort!

viele Grüße
Julian