Renovierung Büroraum in Privatwohnung

Hallo,

kann man Renovierungsmaterial, z.B. 2 Rollen Tapete, Tapeziertisch, einen Eimer Farbe und div. Zubehör (Planen, Pinsel) , für einen Büroraum (Selbständig) in einer Privatwohnung steuerlich absetzen oder ist dies bei Büroraum in Privatwohnungen nicht möglich?

Freu mich über eine Antwort!

Schönen Gruß
Silvia

Hallo Silvia,

wenn die Kriterien für das berühmte „häusliche Arbeitszimmer“ erfüllt sind, sind alle zuordenbaren Raumkosten Werbungskosten bzw. Betriebsausgaben.

Ob die Renovierung nur anteilig nach Fläche zugerechnet werden kann, oder insgesamt dem betreffenden Raum zurechenbar ist, hängt u.a. davon ab, ob das Material in einem plausiblen Zusammenhang mit der fraglichen Fläche steht.

Schöne Grüße

MM