KfZ-Reisekosten

Hallo,
kann man die Reisekosten, mit dem privaten PKW, als Gesellschafter einer GbR (Kleinunternehmen) auch ohne Fahrtenbuch oder der 1%Regelung über eine Fahrtkostenabrechnung für jede berufliche Fahrt abrechnen und somit der GbR als Ausgabe berechnen? Wie hoch ist da dann der maximale Betrag, den man ansetzen darf? Auch 30 Cent pro Kilometer?
Kann man dann den Weg von der Wohnung zum Arbeitsplatz und wieder zurück auch mit einer Fahrtkostenabrechnung abrechnen?

Ich würde mich über eine Antwort freuen.

Meiner Meinung nach müßte dass mit einer normalen Reisekostenabrechnung, die an die GbR gerichtet ist funktionieren. Der Satz beträgt 30 Cent pro gefahrenen Kilometer.

Die Fahrten Wohnung-Arbeitsstätte würde ich als Sonder-Betriebsausgaben geltend machen. (In der Erklärung der GbR)

Grüßle Soni

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Hallo und vielen Dank für die Antwort!

Die Fahrten Wohnung-Arbeitsstätte würde ich als
Sonder-Betriebsausgaben geltend machen. (In der Erklärung der
GbR)

Grüßle Soni

Muss ich denn darüber ein genaues Fahrtenbuch führen, oder reicht da die Angabe, dass man an dem Tag zu der Arbeitsstelle hingefahren ist aus?

hallo,

eine aufstellung/ aufzählung reicht - bei den fahrten whg-as sind aber nur die werte, entsprechend der regelungen bei arbeitnehmern abzugsfähig…

für die reisekosten kannst du entweder 0,30 € pro kilometer, oder die tatsächlichen kosten, die du im jahresschnitt ermittelst, also auch höher als 0,30€ pro kilometer, geltend machen…

gruß vom inder

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