wir haben heute zusammengesessen und diskutiert, dass es doch bei der heutigen Abgabenlast sinnvoller erscheinen würde, einen Mitarbeiter mit, sagen wir, 1000 € einstellen,- dafür dann die abgaben und steuern zahlen und den Rest, der zum „vernünftigen“ Nettogehalt führt dann mit steuer/abgabenfreien Leistungen abgilt(?).
Die Meinungen gingen auseinander: das geht in D nicht bis zu, „warum eigentlich nicht“
Aber was wir nicht auf Anhieb klären konnten war die Frage, was denn dann für „Leistungen“ aufgeführt werden können. Und wie reagiert das Finanzamt?
Da waren wir dann erstmal mit unserem Latein am Ende, da keine Fachleute.
Wer kann hier denn mal Licht ins Dunkel bringen, ggf.mit §§ Angabe ( obwohl wir das eh nicht verstehen werden…)
auf grund deiner frage bestätigt sich der satz in deiner vita, dass du als unternehmer viel lehrgeld bezahlt hast…
steuer - und sozialversicherungfreie zuwendungen an arbeitnehmer sind natürlich sehr eng gestrickt - mir fallen auf anhieb nur die pauschalbesteuerten leistungen des arbeitgebers für fahrten wohnung - arbeitsstätte sowie eine steuerfreie erstattung von betrieblich gefahrene kilometern mit 0,30 euros pro km und der berühmte tankgutschein pro monat für um die 50 euros (nagelt mich nicht fest, bin kein lohnfuzzi) sowie vielleicht die übernahme der kosten für den kindergarten oder die kronebrücke beim zahnarzt… wie man sieht ist die sache recht begrenzt - und das mit recht…
gruß vom inder
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