wenn ein Auszubildender VL bekommt und diese anlegt, möchte er
natürlich auch eine Arbeitnehmersparzulage.
Ich habe gehört, diese muss man zusammen mit der
Einkommensteuererklärung beim Finanzamt beantragen.
Was aber, wenn man keine Einkommenssteuererklärung macht, weil man keine Einkommenssteuer zahlt?
Dann solltest Du Dir trotzdem die Mühe machen und die Formulare ausfüllen, denn Du bekommst die Arbeitnehmer-Sparzulage nur über die Einkommensteuer-Erklärung. Das hat den Hintergrund, dass es da gewisse Einkommensgrenzen gibt, die nicht überschritten werden dürfen.
Nach dem neuen Steuer-Änderungsgesetz käme für Dich sogar die vereinfachte Steuererklärung in Frage, das heißt: weniger Formulare…
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