Kosten einer Privatinsolvenz absetzbar?

Beispiel:

Der Mann ist/war selbständig und musste aufgrund Zahlungsschwireigkeiten oder was auch immer die Privatinsolvenz anmelden. Jetzt hat er dadurch Verfahrenskosten zu zahlen (wird vom Insolvenzverwalter erledigt).

Die Frau ist Angestellte und hat Einkünfte. Aufgrund der Insolvenz von Ihm hat sich die Frau relativ große Freibeträge eintragen lassen und zahlt keine Lohnsteuer.

Durch die Steuererklärung würde sich eien relativ große ESt- Nachzahlung ergeben.

Frage:

Kann man die gerichtlichen Verfahrenskosten des Mannes in irged einer Weise als BA / Weko / AGB oder sonst was steuerlich geltend machen? Ich hab durch Recherche in den Gesetzen und im Netz selbst nichts gefunden. Wer kann mir da Auskunft geben?

Insolvenz betriebliche Schulden
Hallo,

bei meiner Recherche bin ich auf folgende Seite gestoßen (mit allgemeinen Infos zum Insolvenzrecht)
http://www.gruendungskatalog.de/Gr_ndungswissen/Steu…

nun zum Beispiel:

Der Mann ist/war selbständig und musste aufgrund
Zahlungsschwireigkeiten oder was auch immer die
Privatinsolvenz anmelden. Jetzt hat er dadurch
Verfahrenskosten zu zahlen (wird vom Insolvenzverwalter
erledigt).

Bei reinen Privatschulden würde ich die Nichtabziehbarkeit grundsätzlich nach § 12 EStG annehmen…
Hier handelt es sich aber um betriebliche Schulden. Bei Betriebsaufgabe ist auf jeden Fall eine Schlussbilanz zu erstellen, auch wenn zuvor eine Einnahme-Überschuss-Rechnung jeweils der Gewinnermittlung diente.
Die Schulden sind also betrieblich veranlasst und stehen in der Schlussbilanz.
Bei der Insolvenz werden nach Ablauf des Verfahrens diese Schulden erlassen.
Dabei kommt es zu einem Sanierungsgewinn
http://www.google.de/search?hl=de&q=Sanierungsgewinn…
der aber nicht mehr steuerfrei ist
http://www.hannover.ihk.de/xsteuern/aktue/030416_104…
es gibt aber Möglichkeiten, die Steuer zu erlassen (dort beschrieben)

Die Hilfe eines Steuerberaters ist auch im Insolvenzverfahren zu empfehlen.

Die fraglichen Kosten stehen im Zusammenhang mit diesem Sanierungsgewinn und werden mit diesem verrechnet.

Die Frau ist Angestellte und hat Einkünfte. Aufgrund der
Insolvenz von Ihm hat sich die Frau relativ große Freibeträge
eintragen lassen und zahlt keine Lohnsteuer.

Das verstehe ich nicht ganz. Handelt es sich um Verlustvorträge? Die würden doch bestehen bleiben.

Durch die Steuererklärung würde sich eien relativ große ESt-
Nachzahlung ergeben.

Verlustvorträge müssten doch weiterhin abzuziehen sein. Warum ergibt sich eine Nachzahlung -da sind die Angaben zu dünn.

Frage:

Kann man die gerichtlichen Verfahrenskosten des Mannes in
irged einer Weise als BA / Weko / AGB oder sonst was
steuerlich geltend machen? Ich hab durch Recherche in den
Gesetzen und im Netz selbst nichts gefunden. Wer kann mir da
Auskunft geben?

ich fürchte, dass sie sich steuerlich nicht absetzen lassen (außer der Abzugsmöglichkeit, die ich oben beschrieben habe, die sich aber nicht direkt auswirkt)
Falls mir noch was einfällt, melde ich mich nochmal

Viele Grüße
C.

Hallo Cirwalda.

Danke erstmal für deine Bemühungen, meine Fragen zu beantworten.

Der Fall ist aber etwas verstrickter als ich ihn der Einfachheit halber zunächst geschildert habe.

Es handelt sich auf jeden Fall ersteinmal um eine reine Privatinsolvenz aufgrund der Zahlungsunfähigkeit des Privathaushaltes. Das Geschäft des Mannes besteht weiterhin, wirft aber nicht den Gewinn ab, um sämtliche Verbindlichkeiten zu decken. Von Betriebsaufgabe kann also keine Rede sein. BE werden vom Inso-Verwalter verteilt.

Die Frau hat sich die Freibeträge aufgrund Verlusten aus V+V eintragen lassen. Ihre Einkünfte ansA, die Verluste aus V+V und sein (eher latend vorhandener) Gewinn rechtfertigen im betreffenden VZ keinesfalls die Steuerfreiheit der Einkünfte.

Dass Zivilprozesskosten (hier: Insolvenzkosten) als AGB nicht absetzbar sind, da sie dem steuerpflichtigen nicht zwangsläufig erwachsen, ist auch mein Wissensstand, obwohl ich diese Auffassung (nicht immer) teilen kann. Aber was kann schon so ein kleines Licht wie ich dagegen ausrichten… :smile:

Ich hab halt nur gedacht, es gibt vielleicht einen anderen Ansatzpunkt, der die Absetzbarkeit rechtfertigt. Scheint aber nicht so.

Trotzdem Danke für die Hilfe.

Patrick

Insolvenz private Schulden
Hi,

Danke erstmal für deine Bemühungen, meine Fragen zu
beantworten.

gern geschehen

Der Fall ist aber etwas verstrickter als ich ihn der
Einfachheit halber zunächst geschildert habe.

nein, eher einfacher, denn es handelt sich nur um Schulden, die privat veranlasst sind.

Ich hab halt nur gedacht, es gibt vielleicht einen anderen
Ansatzpunkt, der die Absetzbarkeit rechtfertigt. Scheint aber
nicht so.

Ich hab das nochmal nachgeschaut: keine Abzugsmöglichkeit, da privat veranlasst.Sorry

Viele Grüße
C.