angenommen ein Deutscher Arbeitnehmer A (abhängig beschäftigt als Berater, Kunden in ganz Europa) arbeitet in Köln. Er hat eine Lebensgefährtin B, die in Belgien lebt und arbeitet.
Die beiden nehmen sich eine schöne, große, gemeinsame Wohnung in Belgien. Da A aber unmöglich jeden Tag pendeln kann, mietet er für die Tage, an denen er in der Firma sein muss, ein kleines Ein-Zimmer-Apartment.
Kann A die Mietkosten steuerlich absetzen, oder gilt diese Regel nur für Politiker und Millionäre?
Wie spielt sich die Tätigkeit des Menschen im Beispiel genau ab? Kann man die Zeit- und Wegersparnis durch die gemietete Unterkunft in D konkret bestimmen und plausibel darlegen?
Wird die Unterkunft in D zu einem Zeitpunkt angemietet, zu dem der gemeinsame Haushalt mit der Partnerin in Belgien bereits besteht?
Es kann sich, abhängig von den genannten Punkten, durchaus um einen aus beruflichem Anlass gegründeten „doppelten Haushalt“ handeln. Daher ists wichtig, zu diesen Punkten Genaues zu erfahren.
Wie spielt sich die Tätigkeit des Menschen im Beispiel genau
ab? Kann man die Zeit- und Wegersparnis durch die gemietete
Unterkunft in D konkret bestimmen und plausibel darlegen?
Die Tätigkeit von A sieht vor, dass er prinzipiell 5 Tage in der Woche im Büro in Köln arbeitet. Es kommt allerdings auch vor, dass er direkt bei Kunden vor Ort arbeiten muss. Für die Zeit wird dann ein Hotel am Ort des Kunden genutzt. Ein Pendeln zwischen Leuven/Belgien und Köln muss selbst dem härtesten Finanzbeamten als unzumutbar gelten. Pendelzeit wäre pro Tag: 4h 46min (hin- und rückreise).
Wird die Unterkunft in D zu einem Zeitpunkt angemietet, zu
dem der gemeinsame Haushalt mit der Partnerin in Belgien
bereits besteht?
Jein. Es geschieht sozusagen alles gleichzeitig. Unfreiwillige (Der bisherige, befristete Arbeitsvertrag wurde nicht verlängert) Aufgabe der bisherigen Tätigkeit von A in einer anderen deutschen Stadt. Nach kurzer Suche Aufnahme einer neuen Arbeit in Köln und Anmietung einer großen gemeinsamen Wohnung für A und B in Belgien und – wirklich nur für die Arbeit zweckes Pendelzeitvermeidung (s.o.) – einer winzigen 25 qm Ein-Zimmer-Bude für A in Köln. Zu erwähnen wäre vielleicht noch, dass B in Belgien aus Jobgründen auf keinen Fall den Ort wechseln kann.
Es kann sich, abhängig von den genannten Punkten, durchaus um
einen aus beruflichem Anlass gegründeten „doppelten Haushalt“
handeln. Daher ists wichtig, zu diesen Punkten Genaues zu
erfahren.
Vielen Dank für die Informationen. Falls A die Wohnung nicht absetzen darf, wäre die Frage, warum sich A dann nicht einach in Belgien arbeitslos meldet, in aller Ruhe erstmal Arbeitslosenhilfe etc. in Anspruch nimmt und sich dann nach einem Jahr einen neuen Job in Belgien sucht. Da käme dann Netto mehr bei rum.
Kann A die Mietkosten steuerlich absetzen, oder gilt diese
Regel nur für Politiker und Millionäre?
Gilt nur für Politiker und Millionäre (§ 7 Abs 3 PoMiStG).
Dacht’ ich’s mir doch! Danke für die Aufklärung!
Zitat aus der Propagandaseite für MdB:
Was sein muss, muss sein. Zum Beispiel eine Zweitwohnung in Berlin. Zum Beispiel ein leistungsfähiges Büro im Wahlkreis. Zum Beispiel ein Auto, um in ländlichen Stimmbezirken überhaupt „vor Ort“ sein zu können. […]weil eine Einzelabrechnung aufwendiger wäre, gibt es die Kostenpauschale. Sie beträgt zur Zeit 3.589,00 € und wird zum 1. Januar eines jeden Jahres entsprechend der Entwicklung der Lebenshaltungskosten angehoben.
3589 Euro pro Monat wohlgemerkt. A wäre schon zufrieden, wenn er ein Zehntel dieses Betrages steuerlich absetzen könnte (was beileibe nicht das selbe ist, als ihn in bar ausgezahlt zu bekommen). Und ein Firmenwagen, wenn A ihn denn hätte, würde ihm auch nicht „was sein muss, muss sein“ in den Hintern geblasen, sondern als geldwerter Vorteil versteuert!
Kann A die Mietkosten steuerlich absetzen, oder gilt diese
Regel nur für Politiker und Millionäre?
Gilt nur für Politiker und Millionäre (§ 7 Abs 3 PoMiStG).
Dacht’ ich’s mir doch! Danke für die Aufklärung!
Eigentlich sollte das ironisch gemeint sein.
Ich hasse es, wenn sich jemand mit solchen Hinweisen, immer als die arme Benachteiligte Minderheit darstellt. Die Arbeitnehmer haben ja wohl immer noch den Werbungskostenpauschbetrag, Selbständige dürfen dem FA alles genauestens Cent für Cent vorrechnen.
Grüße
Chris
P.S.: Was die Politiker sich mit Ihrer steuerfreien Aufwandsentschädigung treiben ist auch in meinen Augen eine riesen Schweinerei, aber schon seit Jahrzehnten so, warum sich erst jetzt jeder darüber aufregt ist mir schleierhaft.
Ich hasse es, wenn sich jemand mit solchen Hinweisen, immer
als die arme Benachteiligte Minderheit darstellt. Die
Arbeitnehmer haben ja wohl immer noch den
Werbungskostenpauschbetrag,
der ein Witz im Vergleich zu den tatsächlichen Kosten ist. A würde es liebend gerne auch genau Cent für Cent vorrechnen. Was er glaube ich auf darf, wenn ihm die Pauschale nicht passt. Allerdings wird anscheinend A als Arbeitnehmer eben *nicht* zugestanden, eine ausschließlich dienstlich genutzte Wohnung entsprechend von der Steuer abzusetzen. A hat gefälligst komplett auf ein Familienleben zu verzichten und an den Ort seiner Arbeitsstelle umzuziehen. Wenn er das nicht will, ist das offenbar sein Privatvergnügen. Na mal sehen, was nach As Steuererklärung nächstes Jahr passiert.
Was die Politiker sich mit Ihrer steuerfreien
Aufwandsentschädigung treiben ist auch in meinen Augen eine
riesen Schweinerei, aber schon seit Jahrzehnten so, warum sich
erst jetzt jeder darüber aufregt ist mir schleierhaft.
Ich rege mich nicht erst jetzt, sondern schon seit Jahr und Tag darüber auf. Nur weil seit Jahrzehnten Mist gebaut wird, muss man ja nicht darüber schweigen, oder?