Hallo,
ich hab nochmals eine Frage an die Profis unter euch. Und zwar habe ich einige Domains (und auch sonst digitale „Inhalte“ wie EBooks) in den USA in Dollar gekauft.
Wie setzte ich diese nun in der USt-Voranmeldung an? Garkeine USt oder ich zahle zuerst USt und hole mir dann den Betrag durch den USt.Vorsteuerabzug wieder zurück. Letztendlich kommt beides aufs gleiche raus, nur was ist Steuerrechtlich korrekt.
Wer kennt zum diesem auch Thema weiterführende Links, allgemein zur Einführ von digitalen Gütern aus den USA.
Bin für Hilfe und/oder Links sehr dankbar.
Julian
Welche USt.?
Erstens brauchst du aus Nicht-US Firma gar keine USt. zu zahlen und zweitens kann in der deutschen USt.-Erklärung natürlich nur die deutsche Vorsteuer geltend gemacht werden.
Du müsstest also eine evtl. (falsch) gezahlte US-MWSt. beim US-Finanzamt zurückholen. Dafür gibt es Firmen die das übernehmen gegen Gebühr von 2-20% je nach Wert.
Hallo Vice-President,
vielen Dank für die Antwort.
Meine Frage dreht sich eigentlich darum, ob ich (deutsche Einfuhr) Umsatzsteuer zu zahlen habe. Es gibt ja beim physikalischen Bezug von Waren einerseits Zoll und andererseits muss ich dann auch (und das ist mit meine Frage) je nach Land Umsatzsteuer zahlen für das Land in das sich die Waren importieren (als Unternehmer!!) (DAs ist z.B. das Feld „Umsätze für die der Leistungsempfänger die Steuer nach §13b Abs.2 USTG schuldet“ inder UST Voranmeldung).
Ich frage mich nun, ob ich eben hier die deutsche Umsatzsteuer zahlen muss (danach kann ich sie aber auch gleich wieder als vorsteuer abziehen) oder ob ich nicht dazu verpflichtet bin. Wie schon geschrieben, es kommt auf das gleiche heraus, aber ist dennoch rechtlich wohl zwei ganz unterschiedliche Sachverhältnisse.
Meine Info ist, dass man die Umsatzsteuer erstmal zahlen muss. Darüber hätte ich sehr gerne nochmals Infos, hab aber im Internet garnichts gefunden, da die „Einfuhr“ von virtuellen Gütern nirgends richtig behandelt wird.
Vielen DAnk
Julian
Hallo Julian,
ich hab nochmals eine Frage an die Profis unter euch. Und zwar
habe ich einige Domains (und auch sonst digitale „Inhalte“ wie
EBooks) in den USA in Dollar gekauft.
Am Anfang jeder Beurteilung eines umsatzsteuerlichen Sachverhaltes, vor allem international, steht die Frage: Lieferung oder sonstige Leistung?
Nutzungsrechte an Domains und EBooks sind keine Lieferungen „gedachter“ Waren, sondern sonstige Leistungen. Für die USt ist es bedeutend, dass sie unter die „Katalogleistungen“ gem. § 3a Abs 4 UStG fallen, für die es eine besondere Regelung (§ 3a Abs 3) UStG zu der Frage gibt, wo die Leistung als ausgeführt anzusehen ist - und wo sie also der Umsatzbesteuerung unterliegt.
Wenn der Empfänger ein Unternehmer im Sinn des UStG ist (das nehme ich an), gelten die Leistungen als in Deutschland ausgeführt. Es ist also deutsche USt fällig (die als Vorsteuer abziehbar ist). Eine weitere Besonderheit ist, dass gem. § 13b UStG der Leistungsempfänger die USt schuldet.
Soweit zur deutschen Seite.
Zur US-Seite: Als eines von wenigen Ländern mit hoch entwickeltem Steuersystem kennen die USA keine USt, die nach dem Prinzip funktionieren würde, das in der EU und auch sonst in vielen Ländern eingeführt ist. Die „Sales Tax“ ist sowas ähnliches, aber nicht das gleiche; dementsprechend funktionieren auch Erstattungs- und Vergütungsverfahren anders. Ich will da versuchen, noch was dazu rauszukriegen, aber ich habe beim ersten Draufschauen den Eindruck, als würde der Link von Vice President nicht weiter führen.
Falls ich was rauskriegen sollte, findest Du meine Stellungnahme dann als Antwort auf dessen Posting.
Schöne Grüße
MM
Hallo Vice,
darf ich Dich hierzu
Erstens brauchst du aus Nicht-US Firma gar keine USt. zu
zahlen
um eine Quelle bitten?
Meine Recherchen in den wenigen mir zur Verfügung stehenden Quellen haben bloß ergeben, dass die sales tax in Louisiana die einzige ist, die bei Exportnachweis erstattet werden kann, wenn sie einmal erhoben ist, und dass Oregon nur in sehr gerigem Umfang (?) oder gar keine (?) sales tax erhebt.
Diese beiden Ausnahmefälle gelten aber für Lieferungen, nicht für die in Frage stehenden sonstigen Leistungen. Wobei sich bei e-Books noch keine einheitliche Meinung herausgebildet hat, ob hier das Nutzungsrecht oder die Materialisierung durch Download im Vordergrund stehen; diese könnten insofern auch als Lieferung beurteilt werden. Welche Meinungen dazu gibt es bei US-Finanzbehörden?
Du müsstest also eine evtl. (falsch) gezahlte US-MWSt. beim
US-Finanzamt zurückholen. Dafür gibt es Firmen die das
übernehmen gegen Gebühr von 2-20% je nach Wert.
Das täte mich interessieren: Für welche Bundesstaaten und unter welchen Bedingungen kann sales tax auf sonstige Leistungen an Unternehmer (?) oder Endverbraucher (?) erstattet werden? Kennst Du konkrete Fälle, Beispiele, idealerweise Rechtsquellen?
Schöne Grüße
MM
Vielen Dank!
Hallo Martin,
vielen Dank für diese sehr hilfreiche und äußerst kompetente Antwort!!
Vielen Dank
Julian