Einnahme-Überschussrechnung Ausgaben ohne USt?

hallo,
ein umsatzsteuerpflichtiger Freiberufler erstellt eine Einnahme-Überschussrechnung. Gibt er bei den Betriebsausgaben, die Beträge mit oder ohne USt. an?
Danke für jeden Hinweis.
stupadi

Hallo Birgit,

üblicherweise werden die Ausgaben selbst und die darauf bezahlte Vorsteuer getrennt aufgeführt. Ebenso bei den Einnahmen: Entgelte und USt trennen.

Außerdem USt-Zahlungen und -Erstattungen separat als zwei Posten.

Dieses dient der leichteren Nachvollziehbarkeit der erklärten USt-Werte.

Schöne Grüße

MM

Hallo Stupadi,

Ich nehme mal an, der Freiberufler tätigt Umsätze mit 16% USt.
Es wäre also ratsam, die Netto-Betriebseinnahmen und die darauf bezogene Umsatzsteuer erst einmal separarieren und dann als gesamte Betriebseinnahme wieder addiert auszuweisen.

Genau so sollte man mit den Ausgaben verfahren. Zuerst einmal die Netto- Kosten auflisten. Diese aber unterteilen nach steuerfreien (Versicherung, Beiträge o.ä.), ermäßigten (Bücher, …), und Kosten mit regulärem Steuersatz. Die Vorsteuer daraus dann wieder als separaten Posten ausweisen.

Es gibt mittlerweile einen Vordruck „EÜR“ für die Einkommensteuererklärung. Darauf sind die verschiedenen Posten so strukturiert dargestellt, wie es das FA gerne hätte. Dieser Vordruck ist ab der ESt- Erklärung 2005 ohnehin zu verwenden. Für die Jahre davor kann ist er aber bestimmt gut als „Gedankenstütze“ zu gebrauchen.

Ich denke aber mal, dass es grundsätzlich ratsam wäre, sich eine fachliche Beratung bei einnem Profi zu gönnen. Es gibt nämlich noch ein paar andere Stolperfallen und Kniffe, die man bei der ESt-Erklärung mit Anlage GSE oder EÜR beachten sollte, bzw. die sich positiv aufs steuerliche Ergebnis auswirken. Eine Umsatzsteuererklärung ist ja ebenfalls noch zu machen, wenn er USt- Pflichtige Umsätze generiert.

Allerdings sollte man vielleicht vorher auch mal einen Fachmann fragen, ob es nicht ratsam wäre die Kleinunterhemerregelung in Anspruch zu nehmen. (keine Umsätze mit USt, aber auch keine Vorsteuer mehr). Hier gelten aber auch Umsatz- bzw. Gewinngrenzen. Es gibt also viel zu beachten.