Hallo!
Wenn man Student ist und am 1.5. einen Teilzeitjob in einem großen Textilunternehmen im Einzelhandel anfängt bei einem Stundenlohn von 7,28 €/Std. und ca. 19 Stunden in der Woche. Das wäre ein Bruttoverdienst von 553,28 € im Monat.
Wieviel Geld bleibt ungefähr netto übrig?
Außerdem habe ich gehört, dass man die Steuer durch die Steuerrückzahlung vollkommen zurückbekommt. Stimmt das, und wenn ja, wann bekommt man das Geld zurück?
Könnte es zu Problemen kommen, wenn man im Oktober eine Ausbildung mit Beamtenlaufbahn beginnt, bei der man ca. 1000 € im Monat verdient?
Oder ist die Rückzahlung garantiert?
Danke im Voraus für die Antworten!
MfG
Caroline
Hallo Caroline,
deinen monatlichen Nettolohn kannst du dir hier ausrechnen:
http://www.nettolohn.de/
Um alle gezahlten Steuern vom Finanzamt wieder zu bekommen, darf dein zu versteuerndes Einkommen nicht mehr als 7.664 € betragen:
http://www.steuernetz.de/gesetze/estg04/p32a.html
Das zu versteuernde Einkommen musst du wie folgt ermitteln:
Bruttoarbeitslohn (vom ganzen Jahr)
abzgl. Werbungskosten (evtl. Pauschbetrag)
abzgl Sonderausgaben (evtl. Pauschbetrag)
= zu versteuerndes Einkommen
Das ist aber ganz einfach dargestellt, einfacher geht es aber leider nicht !
Gruß
Peter
Außerdem habe ich gehört, dass man die Steuer durch die
Steuerrückzahlung vollkommen zurückbekommt. Stimmt das, und
wenn ja, wann bekommt man das Geld zurück?
Könnte es zu Problemen kommen, wenn man im Oktober eine
Ausbildung mit Beamtenlaufbahn beginnt, bei der man ca. 1000 €
im Monat verdient?
Oder ist die Rückzahlung garantiert?
Hallo,
die Einkommensteuer ist eine Jahressteuer, wird also aus dem Einkommen des gesamten Kalenderjahres berechnet. Damit der Staat aber nicht das ganze Jahr auf dem Trockenen sitzt, wird monatliche eine ‚Vorauszahlung‘ einbehalten. Dies ist die Lohnsteuer. Diese errechnet sich anhand einer riesigen Tabelle (Lohnsteuertabelle) und orientiert sich in ihrer Höhe natürlich am monatlichen Brutto. Es gibt gewisse Einkommensgrenzen, sowohl monatlich als auch jährlich, unter deinen gar keine Steuer anfällt.
Bei stark schwankenden Monatsgehältern kann es vorkommen, dass in einem Monat Lohnsteuer einbehalten wird, obwohl dies auf Jahressicht gesehen unnötig wäre. In solchen Fällen wird natürlich am Jahresende im Rahmen der Einkommensteuererklärung die einbehaltene Lohnsteuer erstattet. Dies geschieht nicht automatisch, sondern man muss dazu seine Einkommensteuererklärung erstellen und beim Finanzamt abgeben.
Gruß
Jens