Heirat in 2004 - Steuerfragen

Hallo Forum-Gemeinde!

Was würdet ihr in folgendem Fall empfehlen:

Ein Ehemann hat nach der Heirat Anfang 2004 Lohnsteuerklasse III und die Ehefrau als selbständig Tätige (Ich-AG) die Lohnsteuerklasse V erhalten.
Die Einkommen liegen nun extrem auseinander. Beispielsweise: Ehemann 25.000 Euro (brutto) und die Ehefrau gerade mal 3000 Euro. Wäre da eine Zusammenveranlagung, getrennt Veranlagung oder gar die Besondere Veranlagung für das Jahr der Eheschließung die sinnvollste Möglichkeit?

Gruss
Thomas D.

Hallo Thomas,

im gegebenen Fall, Einkünfte beider Partner positiv, aber weit auseinander liegend, immer Zusammenveranlagung.

(Lohnsteuerklasse hat keinerlei Einfluss auf die Festsetzung der ESt.)

Schöne Grüße

MM

Hallo Martin!

Danke für deine Antwort!

Ist denn in dem Fall mit einer Steuererstattung zu rechnen? Oder eher nicht da der Geringerverdienende mit der Steuerklasse V ja nun auch was von der Steuerlast des Besserverdienenden zu tragen hat bei einer Zusammenveranlagung, oder?

Thomas

Hallo Thomas,

welche ESt-Vorauszahlungen sind für die selbständig Tätige festgesetzt worden?

Schöne Grüße

MM

Hallo Martin!

Ehemann: 1000 Euro Lohsteuer bereits gezahlt
Ehefrau: 0 Euro Lohsteuer

Thomas

Hallo Thomas,

wenn ich grob überschlage:

Summe der Einkünfte = 25’ + 3’, also 28’
Werbungskosten Ehemann z.B. 1’
(Abziehbare) Sonderausgaben insgesamt seien z.B. 3’5

Zu versteuerndes Einkommen dann 23’5

Festzusetzende ESt dann 1.572 €, wenn ich richtig rechne.

Ab LSt-Einbehalt Ehemann 1.000 €

>> ESt-Nachzahlung 572 €

500 € weniger zu versteuerndes Einkommen (z.B. aus Werbungskosten, Sonderausgaben) führt in diesem Bereich zu einer Verringerung der ESt um gut 100 €.

Wahrscheinlich wird mit der Veranlagung eine Festsetzung von Vorauszahlungen für die selbständige Ehefrau erfolgen.

Das bedeutet, es sollten aussagekräftige Auswertungen für das laufende Jahr greifbar sein, um gegebenenfalls eine Anpassung der Vorauszahlungen zu erhalten.

Schöne Grüße

MM