Bewirtungskosten - Ich mach mal den Anfang…
Hallo Jörg,
kann Dir leider nicht versprechen, dass meine Aufzählung vollständig sein wird. Ich gebe mir aber reichlich mühe.
wer muss eigentlich unterschreiben bei den
Bewirtungsaufwand-Angaben lt. Par.4, Abs. 5, Ziff. 2 EstG) auf
einer Restaurant-Rechnung?
Der Bewirtungskosten-Beleg ist eigenhändig vom Steuerpflichtigen also der Person, die bewirtet hat, zu unterschreiben.
Dass ich die Namen der bewirteten Personen angegeben muss, hab ich schon gehört.
Bitte den eigenen Namen nicht vergessen! Klingt lächerlich ich weiß.
Aber was ist mit dem Trinkgeld.
Ist das der Grund, warum der Keller unterschreiben
muss? Oder ist das nur ein Gerücht.
Dazu habe ich leider nichts in den Richtlinien gefunden, aber ich habe auch schon Belege mit bestätigten Trinkgeld durch den Kellner gesehen.
Weitere schriftliche Angaben:
Anlass („Arbeitsgespräch“, „Infogespräch“ oder „Hintergrundgespräch“ sind NICHT ausreichend)
Aus der Rechnung der Gaststätte müssen sich Name und Anschrift der Gaststätte sowie der Tag ergeben.
Die Rechnung muss den allgemeinen Anforderungen für Rechnungen entsprechen, maschinell erstellt und registriert sein (Fortlaufende Nummer der Gaststätte)
Die Speisen und Getränke müssen einzeln aufgelistet sein („Speisen und Getränke“ reicht nicht)
Noch ein kleiner Hinweis: Die Begrenzung des Vorsteuerabzugs auf ebenfalls 70% wie bei der Einkommensteuer gibt es nicht mehr!! Folglich ist die Vorsteuer aus Bewirtungskosten wieder zu 100% als Vorsteuer abzugsfähig!
Mehr fällt mir zu dem Thema grad nicht ein.
Grüßle Soni