Umsatzsteuer rückwirkend

Hallo Forumsleutchen,

wenn man einen bestimmten Betrag €17000,- Umsatz mit selbstständiger Arbeit überschreitet wird man umsatzsteuerpflichtig, stimmt das?

Angenommen Person X hat 2004 diese Grenze überschritten. Ist sie dann im Jahr 2005 umsatzsteuerpflichtig?
Vorallem ergibt sich für Mr X ein grosse Problem. Er hat in 2005 schon Rechnungen gestellt, ohne Umsatzsteuer. Tw bei privaten Endkunden, dennen kann er keine neue Rechnung mit Umsatzsteuer stellen, sonst ist er die Kunden los. Muss er von seinen Einnahmen einfach 16% ans Finanzamt abführen, wäre ja ganz schön hart!

Da in 2005 ein grosser Kunde weggebrochen ist, wird er in 2005 höchstwahrscheinlich unter 17000,- fallen. Ist er dann für 2005 überhautpt umsatzsteuerpflichtig?

Gruss Mark

Hallo Mark,

wenn man einen bestimmten Betrag €17000,- Umsatz mit
selbstständiger Arbeit überschreitet wird man
umsatzsteuerpflichtig, stimmt das?

Ungefähr. Umsatzsteuerpflicht/Umsatzsteuerbefreiung hängt von der Art der Leistungen ab. Wenn sie nicht steuerbefreit sind, sind sie immer USt-pflichtig. Bloß: Beim Kleinunternehmer, der im Vorjahr nicht mehr als 17.500 € Umsatz gemacht hat, und gleichzeitig im laufenden Jahr voraussichtlich 50.000 € nicht überschreitet, wird keine USt erhoben.

Angenommen Person X hat 2004 diese Grenze überschritten. Ist
sie dann im Jahr 2005 umsatzsteuerpflichtig?

Ja: Dann ist die Kleinunternehmergrenze überschritten und USt wird erhoben.

Vorallem ergibt sich für Mr X ein grosse Problem. Er hat in
2005 schon Rechnungen gestellt, ohne Umsatzsteuer. Muss er von
seinen Einnahmen einfach 16% ans Finanzamt abführen, wäre ja
ganz schön hart!

Nebbich.

Gesetzgeber und Behörde gehen davon aus, dass der Unternehmer seinen Jahresumsatz per Ende Jahr ziemlich genau kennt.

Da in 2005 ein grosser Kunde weggebrochen ist, wird er in 2005
höchstwahrscheinlich unter 17000,- fallen. Ist er dann für
2005 überhautpt umsatzsteuerpflichtig?

Ja. Aber in 2006 hat er wieder die Wahl, entweder Kleinunternehmer zu sein oder zur Regelbesteuerung zu optieren. Vorausgesetzt, er weiß nicht schon von vornherein, dass er die 50.000 € in 2006 überschreiten wird.

Schöne Grüße

MM

Kleinunternehmer Wechsel Regelbesteuerung
Hi,

wenn man einen bestimmten Betrag €17000,- Umsatz mit
selbstständiger Arbeit überschreitet wird man
umsatzsteuerpflichtig, stimmt das?

die Grenze beträgt 17.500 €

Angenommen Person X hat 2004 diese Grenze überschritten. Ist
sie dann im Jahr 2005 umsatzsteuerpflichtig?

schau mal hier
http://www.steuernetz.de/gesetze/ustg04/p19.html
und das Beispiel

/t/umsatzsteuer–6/1732851/4

Vorallem ergibt sich für Mr X ein grosse Problem. Er hat in
2005 schon Rechnungen gestellt, ohne Umsatzsteuer. Tw bei
privaten Endkunden, dennen kann er keine neue Rechnung mit
Umsatzsteuer stellen, sonst ist er die Kunden los. Muss er von
seinen Einnahmen einfach 16% ans Finanzamt abführen, wäre ja
ganz schön hart!

Da in 2005 ein grosser Kunde weggebrochen ist, wird er in 2005
höchstwahrscheinlich unter 17000,- fallen. Ist er dann für
2005 überhautpt umsatzsteuerpflichtig?

2005: Vorjahr über 17.500, aber laufendes Jahr unter 50.000 bleibt dann Kleinunternehmer
2006: Vorjahr unter 17.500 und laufendes Jahr unter 50.000 bleibt Kleinunternehmer

Sollte mal bei diesen Wechselspielchen Regelbesteuerung rauskommen, muss man aus dem Rechnungsbetrag die Umsatzsteuer rausrechnen und abführen, auch wenn man bei Privaten die Umsatzsteuer nicht nachfordern kann. Das sollte kein Problem sein, wenn man die Umsatzsteuervoranmeldungen beobachtet. Dann ist im Januar schon klar, dass zu wechseln ist.

Viele Grüße
C.

Hallo Cirwalda,

nicht böse sein, aber ich muss Dich korrigieren und mich der Stellungsnahme von MM anschließen:

2005: Vorjahr über 17.500, aber laufendes Jahr unter 50.000
bleibt dann Kleinunternehmer

Die Voraussetzung für die Besteuerung als Kleinunternehmer nach § 19 UStG müssen für BEIDE Jahre erfüllt sein. Gesetzestext: „Die … geschuldete Umsatzsteuer wird … nicht erhoben, wenn der … Umsatz … im vorangegangenen Kalenderjahr 17.500 € nicht überstiegen hat UND (nicht oder!) im laufenden Kalenderjahr 50.000 € voraussichtlich nicht übersteigen wird.“

Also wenn eine Grenze überschritten ist (in diesem Fall die Vorjahresgrenze) dann besteht steuerpflicht egal ob die Grenze von 50.000,00 € auch überschritten wird.

Grüßle Soni

Kleinunternehmer Wechsel Regelbesteuerung Fehlerbe
richtigung

Hallo Sonja,

nicht böse sein, aber ich muss Dich korrigieren und mich der
Stellungsnahme von MM anschließen:

du hast natürlich recht, ich hab das Wörtchen „und“ übersehen.

Beispiel aus
http://www.existenzgruender.de/03/03/10/07/01/index…

Die für Umsätze geschuldete Umsatzsteuer wird von Unternehmern, die im Inland ansässig sind, nicht erhoben, wenn der Gesamtumsatz zuzüglich der darauf entfallenden Steuer im vorangegangenen Kalenderjahr EUR 17.500 nicht überstiegen hat und im laufenden Kalenderjahr EUR 50.000 nicht übersteigen wird. ( gem. § 19 UStG)

Wenn Sie im 2. Jahr EUR 35.000 vereinnahmen, dann müssen Sie ab dem 3. Kalenderjahr zur Regelbesteuerung übergehen, da Sie im vorangegangenen Jahr EUR 17.500 überschritten haben.

Umsatz ist der nach vereinnahmten Entgelten bemessene Gesamtumsatz, gekürzt um die darin enthaltenen Umsätze von Wirtschaftsgütern des Anlagevermögens. Gesamtumsatz ist die Summe der vom Unternehmer ausgeführten steuerbaren Umsätze abzüglich der steuerfreien Umsätze gem. § 4 Nr.8 Buchstabe i, Nr. 9 Buchstabe b, Nr. 11 bis 28, § 4 Nr. 8 Buchstabe a bis h, Nr. 9 Buchstabe a und Nr. 10 UStG.

also zur Ausgangsfrage:

wenn man einen bestimmten Betrag €17000,- Umsatz mit selbstständiger :Arbeit überschreitet wird man umsatzsteuerpflichtig, stimmt das?

Angenommen Person X hat 2004 diese Grenze überschritten. Ist sie dann :im Jahr 2005 umsatzsteuerpflichtig?

Da in 2005 ein grosser Kunde weggebrochen ist, wird er in 2005 :höchstwahrscheinlich unter 17000,- fallen. Ist er dann für 2005 :überhautpt umsatzsteuerpflichtig?

ja, in 2005 ist die Regelbesteuerung maßgeblich, ab 2006 ist er dann wieder Kleinunternehmer

Vorallem ergibt sich für Mr X ein grosse Problem. Er hat in 2005 :schon Rechnungen gestellt, ohne Umsatzsteuer. Tw bei privaten :Endkunden, dennen kann er keine neue Rechnung mit Umsatzsteuer :stellen, sonst ist er die Kunden los. Muss er von seinen Einnahmen :einfach 16% ans Finanzamt abführen, wäre ja ganz schön hart!

Der vereinnahmte Betrag = 116 Teile, 16 Teile davon muss er abführen

Viele Grüße
Cirwalda

offtopic:
dazu habe ich noch was gefunden

Fehler sind
nichts Besonderes,
wenn sie entstehen,
sondern erst für den Fall,
dass man nicht in der Lage ist,
sie zu erkennen und zu korrigieren.

Bernd Hadeler