Steuer- und gewerbefreier Nebenverdienst

Hallo,

ein Arbeitnehmen möchte neben seinem „normalen“ Beruf z.B. durch den Verkauf von selbst gezüchteten Orchideen, etwas dazuverdienen. Er möchte dafür aber kein Gewerbe anmelden, da es sich ja in erster Linie um ein Hobby handelt. Gibt es für diesen Fall eine Obergrenze für den monatlichen „Gewinn“ bei derartigen Verkäufen, ohne Gewerbe anmelden zu müssen oder Steuern zu zahlen (z.B. wie bei den 400 EUR Jobs)? Ab wann, welchem Betrag und welcher Artikelmenge werden derartige Verkäufe gewerblich?

Vielen Dank für die Hilfe

Hannes

Hi Johannes,

ein Arbeitnehmen möchte neben seinem „normalen“ Beruf z.B.
durch den Verkauf von selbst gezüchteten Orchideen, etwas
dazuverdienen. Er möchte dafür aber kein Gewerbe anmelden, da
es sich ja in erster Linie um ein Hobby handelt.

Er möchte sich etwas dazuverdienen? Somit besteht eine nachhaltige
Gewinnerzielungsabsicht.
Sorry, aber das ist IMHO eine gewerbliche Tätigkeit.

aus: http://bundesrecht.juris.de/bundesrecht/estg/__15.html

Eine selbständige nachhaltige Betätigung, die mit der Absicht, Gewinn zu erzielen, unternommen wird und sich als Beteiligung am allgemeinen wirtschaftlichen Verkehr darstellt, ist Gewerbebetrieb, wenn die Betätigung weder als Ausübung von Land- und Forstwirtschaft noch als Ausübung eines freien Berufs noch als eine andere selbständige Arbeit anzusehen ist. Eine durch die Betätigung verursachte Minderung der Steuern vom Einkommen ist kein Gewinn im Sinne des Satzes 1. Ein Gewerbebetrieb liegt, wenn seine Voraussetzungen im Übrigen gegeben sind, auch dann vor, wenn die Gewinnerzielungsabsicht nur ein Nebenzweck ist.

mfg Ulrich

Hallo,

Er möchte sich etwas dazuverdienen? Somit besteht eine
nachhaltige
Gewinnerzielungsabsicht.
Sorry, aber das ist eine gewerbliche Tätigkeit.

wo ist MM wenn man ihn braucht?

Ist Orchideen-Züchten nicht Land- und Forstwirtschaft ?

Kann in den Richtlinien nichts finden. Kenn mich auch nicht bei LaFo aus. Mach sowas (zum Glück) nie.

Oh hier hab ich was:

„…Sie führt zur Annahme eines einheitlichen land- und forstwirtschaftlichen Betriebs, wenn die Land- und Forstwirtschaft dem Unternehmen das Gepräge verleiht, und zur Annahme eines einheitlichen Gewerbebetriebs, wenn das Gewerbe im Vordergrund steht und die land- und forstwirtschaftliche Betätigung nur die untergeordnete Bedeutung einer Hilfstätigkeit hat.“ R 135 (1) Satz 6 EStR

Hm, und was ist es nun? Was ist Orchideen-Züchten? (Auf jeden Fall schwierig meine Orchideen gehen immer kaputt)

Also das ist nun kein wirklich infomativer Beitrag, oder?

Was mir noch einfällt, evtl. ist es ja „Liebhaberei“, was meinen die anderen Profi´s

(Diesen Beitrag zeichne ich lieber nicht)

Ich kann auch sagen, er möchte sie verkaufen, weil es ihm so viel Spaß macht, der Gewinn ist eher Nebensache. Wenn ich Sie richtig verstehe sieht es so aus, dass wenn der Arbeitnehmer nebenberuflich mit dem Verkauf seiner selbst gezüchteten Orchideen auch nur einen Cent verdient hat, ist es ein Gewerbe und er müßte von Rechts wegen ein Gewerbe anmelden und Gewerbesteuer zahlen. Gibt es da nicht wie bei den „400 EUR Jobs“, bei denen man ja auch keine Abgaben zu zahlen hat, einen „Befreiungsgrenze“, bis zu der man ohne Gewerbeanmeldung einen kleinen Gewinn manchen darf?

Wie sieht es auch mit kreativen Tätigkeiten, wie z.B. bei Künstlern? So weit ich weiß, müssen die kein Gewerbe anmelden, um Ihre Bilder zu verkaufen.

Nochmal vielen Dank

hallo,

was hat denn immer jeder so`ne paranoia vor der gewerbeanmeldung - kost 20 euros und gut is - relevant ist hier, ob dauerhaft gewinne erzielt werden sollen oder der blümchenverkauf nur die kosten etwa decken soll - wenns denn so wäre, muss nix angemeldet werden - für liebhaberei interessiert sich das finanzamt nur, wenn verluste geltend gemacht werden sollen - mit 400 euro frei im monat geht nur im beschäftigungsverhältnis… - gewinne bis ca. 500 euro im jahr wären bei der gewerblichen tätigkeit steuerfrei…

gruß vom inder

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Servus Soni,

hier - bei der Arbeit! (heute endlich den Feigenbaum gepflanzt.)

Hm, und was ist es nun? Was ist Orchideen-Züchten? (Auf jeden
Fall schwierig meine Orchideen gehen immer kaputt)

Also das Züchten von Orchideen, die nachher kaputt gehen, zählt jedenfalls nicht zu den luf Einkünften, wg. § 13 (1) Nr. 1 Satz 1 zweiter Halbsatz: „…die Pflanzen (…) mit Hilfe der Naturkräfte gewinnen.“ Wenn also Pflanzen durch Naturkräfte verlustig gehen, so ist dieses kein luf Betrieb.

Aberimernstjetzt: Die Frage nach LuF zielt in eine interessante Richtung, weil es immerhin den Grundfreibetrag von 670 € für luf Einkünfte gäbe, wenn es sich bei der Orchideenzucht um einen luf Betrieb handeln würde.

Das scheitert im vorliegenden Fall wohl daran, dass die fraglichen Orchideen nicht durch „planmäßige Nutzung der natürlichen Kräfte des Bodens“ gewonnen werden (R 135 Abs 1 Satz 1 EStR): Dieses täte nämlich einen Freilandanbau voraussetzen.

Wenn der gegeben ist, seh ich zunächst keine Schmerzen. Außer der Tatsache, dass dadurch der genutzte Grund und Boden zu einem luf Betriebsvermögen gehören würde und auf diese Weise bei künftiger Aufgabe der Orchideenzucht ein u.U. schmerzhaft steuerpflichtiger Entnahmegewinn nicht gut zu umgehen wäre.

Also eben doch Gewerbebetrieb. Hilft nichts -

Schöne Grüße

MM

Hallo Martin,

hab doch gewusst Du weißt Rat.

Danke wieder was dazu gelernt.

Grüßle Soni

Hi MM,

wenn er aber nur gerade so viel verdient, dass sein Hobby „Null auf Null“ aufgeht (Einnahmen

hallo,

was hat denn immer jeder so`ne paranoia vor der
gewerbeanmeldung - kost 20 euros und gut is -

… - gewinne bis ca. 500 euro im
jahr wären bei der gewerblichen tätigkeit steuerfrei…

Das ist mir neu. Wo steht das?

Gruß JoKu

Hi Joku,

ich denke, das wird bei genauer Betrachtung in der Regel der Fall sein: Der Orchideenzüchter hat das Gefühl, etwas zu verdienen, obwohl er nur einen Teil der Ausgaben für sein nicht billiges Hobby durch seine Einnahmen decken kann.

In diesem Fall wäre es leicht, zu zeigen, dass keine Gewinnerzielungsabsicht vorliegt, wenn über die Jahre weg auch kein Gewinn erzielt wird. Tatsachen sind in diesem Zusammenhang ganz gute Argumente.

Liebhaberei schließt auch einen stehenden Gewerbebetrieb aus, das ist richtig.

Schöne Grüße

MM

Hi Hannes,

Gewerbesteuer? Da hast du einen Freibetrag von 24.500,00 € beim Gewerbeertrag (sprich Gewinn). In diese Region wolltest du nicht vorstoßen. Das wäre ein Gewinn von ca. 2000 € pro Monat.

Gibt es da nicht wie bei den „400 EUR Jobs“, bei denen
man ja auch keine Abgaben zu zahlen hat,

Du zahlst keine Abgaben, aber dein Arbeitgeber. In deinem Fall bist du selber dein Arbeitgeber, weil du als Selbständiger handelst.

Wie sieht es auch mit kreativen Tätigkeiten, wie z.B. bei
Künstlern? So weit ich weiß, müssen die kein Gewerbe anmelden,
um Ihre Bilder zu verkaufen.

Das wäre eventuell eine Möglichkeit. Dazu müßtest du deine Blumen irgendwie künstlerisch gestalten.

http://www.kunstwissen.de/fach/f-kuns/allg/27.htm
http://www.klicktipps.de/gewerbe_freiberuf.htm

Aber ehrlich gesagt, so dramatisch ist das wirklich nicht. Du machst eine einfache Buchführung (Einnahme/Überschuß Rechnung) und fertig. Das muß der Künstler auch machen.

Aber beim Thema Liebhaberei sind die Finanzämter nicht besonders großzügig, wie schon erwähnt wurde.
http://www.klicktipps.de/gewerbe.htm

mfg Urich

…härteausgleich

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… - gewinne bis ca. 500 euro im
jahr wären bei der gewerblichen tätigkeit steuerfrei…

Das ist mir neu. Wo steht das?

…härteausgleich

Könntest Du da mal einen Link zum Nachlesen nennen?

§ 70 EStDV

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Danke für die Info!

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