Hallo Zusammen !
Jemand möchte sich neben seinem Beruf mit seinem Hobby selbstständig machen, und zwar eher im kleinen Rahmen im Bereich Webdesign, Webhosting und Werbeeinnahmen (Google AdSense, Amazon-Partnerprogramm,…)
Es ist davon auszugehen, dass die Einnahmen in der ersten Zeit überschaubar bleiben, und die Kosten für Server, Software etc. im ersten und zweiten Jahr bestimmt die Einnahmen überragen.
Wie sieht es nun bei der Steuererklärung aus ?
Rechnet man
Einkommen aus nichselbständiger Tätigkeit
- Einnahmen aus Gewerbebetrieb
- Werbungskosten Hauptberuf
- Betriebsausgaben Gewerbe
= zu versteuerndes Einkommen
oder wird jede Einkommensquelle separat mit den entstandenen Ausgaben und Kosten berechnet ?
Konkreter:
Kann man die evtl. auftretenden Unkosten im ersten Jahr auch überhaupt voll absetzen, oder maximal bis zur Höhe der Einnahmen aus selbständiger Tätigkeit ?
Fragende Grüße, Kris
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oder wird jede Einkommensquelle separat mit den entstandenen
Ausgaben und Kosten berechnet ?
Jede Einkunftsart wird für sich ermittelt:
Einnahmen aus nicht selbständiger Tätigkeit
- Werbungskosten aus nicht selbständiger Tätigkeit
= Einkünfte aus nicht selbständiger Tätigkeit
Einnahmen aus Gewerbebetrieb
- Betriebsausgaben
= Einkünfte aus Gewerbebetrieb
Beide Einkünfte zusammen = Gesamtbetrag der Einkünfte
Kann man die evtl. auftretenden Unkosten im ersten Jahr auch
überhaupt voll absetzen, oder maximal bis zur Höhe der
Einnahmen aus selbständiger Tätigkeit?
Kein Problem bei Verlust, die Verrechnung der Betriebsausgaben ist nicht auf die Höhe der Einnahmen beschränkt.
Wenn in den ersten Jahren Verluste entstehen, erlässt das Finanzamt in der Regel den Bescheid vorläufig hinsichtlich dieser Einkünfte. Das bedeutet, die Verluste werden mit den anderen positiven Einkünften verrechnet und mindern dadurch die Steuer.
Nach einem überschaubaren Zeitraum erstellt das Finanzamt ein Gewinnprognose für die Zukunft. Das bedeutet, das das Finanzamt versucht abzuschätzen, ob da irgendwann Gewinne herausspringen, oder ob die Tätigkeit immer nur Verluste bringt.
Wenn Gewinne herauskommen wird lediglich die Vorläufigkeit der Bescheide aufgehoben und die Bescheide der Vorjahre werden bestandskräftig. Wenn Verluste herauskommen ändert das Finanzamt die Bescheide der Vorjahre ab, es kommt zu Steuernachzahlungen für diese Jahre und das Gewerbe wird als „Liebhaberei“ eingestufte und wirkt sich dann auch in der Zukunft nicht auf die Einkünfte aus. (Zu beachten ist natürlich, dass Veränderungen im Betrieb z. B. Erweiterungen zur erneuten Prüfung druch das Finanzamt führt)
Grüßle Soni