Hallo Steuergurus,
ein Arbeitnehmer hat folgende Konstellation:
nicht verheiratet
2 Kinder, für die die Mutter Kindergeld & 1x Landeserziehungsgeld überwiesen bekommt
alle wohnen in gemeinsamer Wohnung
jetzt bekommt der Arbeitnehmer den Steuerbescheid und da könnte drin stehen, daß durch das „ausgezahlte Kindergeld bzw. vergleichbare Leistungen die gebotene steuerliche Freistellung bewirkt. Bei der Berechnung des zu versteuernden Einkommens wurde daher kein Freibetrag für Kinder berücksichtigt.“
Falls das so wäre, wäre da was schief gelaufen, hätte sich jemand geirrt und könnte der Arbeitnehmer irgendetwas dagagen tun und die Freibeträge nachträglich doch noch in seine Steuer einberechnet bekommen?
fragt sich
Chris