Hallo Zusammen,
wie sieht es eigentlich aus: Man macht für den Selbständigen die Reisekostenabrechnung. Hierbei sind Hotelkosten/mit Frühstück von insgesamt EUR 46,50 angefallen. Dem Unternehmer werden, weil er es privat bar bezahlt hat, aus seiner Kasse 42,00 erstattet.
Wie wird das gebucht: Hotelkosten 4673 SKR03
Kürzung 4,50 ???
Werden die EUR 4,50 nur bei der Reisekostenabrechnung berücksichtigt; aber dem Unternehmen werden sie voll mit EUR 46,50 belastet?
Für Eure Hilfe bin ich dankbar
Gruß Sigi
Hallo Sigi,
die Hotelkosten, die durch den Reisenden aus seiner Tasche bezahlt worden sind, und die ihm nicht aus der Kasse des Unternehmens erstattet worden sind, brauchen nicht gebucht zu werden. Sie sind sein Privatvergnügen.
Text bei der Erstattung: „Kürzung 4,50 Frühstück“. Dann weiß man in drei Jahren bei der Bp auch noch, was Sache war.
Schöne Grüße
MM
Text bei der Erstattung: „Kürzung 4,50 Frühstück“. Dann weiß
man in drei Jahren bei der Bp auch noch, was Sache war.
Vielen Dank für die Info.
Und wie ist es, wenn das Hotel über Firmenkarte bezahlt ist. Aber eigentlich sind die Hotelkostenum EUR 4,50 zu kürzen?
Gruß Sigi
Hallo Sigi,
Und wie ist es, wenn das Hotel über Firmenkarte bezahlt ist.
Aber eigentlich sind die Hotelkostenum EUR 4,50 zu kürzen?
hier hat der Einzelunternehmer im Vergleich etwa zur Kapitalgesellschaft ein sehr leichtes Spiel: Was er aus dem Betrieb nimmt, ohne dass es das steuerliche Ergebnis mindern würde, wird als Privatentnahme gebucht.
Schöne Grüße
MM
hier hat der Einzelunternehmer im Vergleich etwa zur
Kapitalgesellschaft ein sehr leichtes Spiel: Was er aus dem
Betrieb nimmt, ohne dass es das steuerliche Ergebnis mindern
würde, wird als Privatentnahme gebucht.
Nochmal Danke. Nehmen wir mal das Bespiel von EUR 46,50.
Ich werde dann also die EUR 46,50 als Hotelkosten buchen (wenn das Hotel per Eurocard vom Firmenkonto gebucht wurde). Und EUR 4,50 als Privatentnahme.
Viele Grüsse
Sigi
Nehmen wir mal das Bespiel von EUR 46,50.
Ich werde dann also die EUR 46,50 als Hotelkosten buchen (wenn
das Hotel per Eurocard vom Firmenkonto gebucht wurde). Und EUR
4,50 als Privatentnahme.
Hmm. Wie heißen dann die ganzen Buchungssätze?
(1) Reisekosten an Transit Scheckkarte 46,50
(2) Privat an Reisekosten 4,50
Kann man machen, sicherlich. Ich persönlich finde es schöner, die Beträge von vornherein zu trennen. Auch deswegen, weil man dann gleich auf dem Beleg sieht, wie er verarbeitet ist, und nicht jedesmal in die Sachkonten einsteigen muss.
(1) Reisekosten an Transit Scheckkarte 42,00
(2) Privat an Transit Scheckkarte 4,50
Die erste Version hat sicher auch Vorteile. Etwa die auf einen Blick nachvollziehbare Kürzung der ergebniswirksamen Aufwendungen.
Es gibt Anwendungen, die so trostlos gestrickt sind (ich kenne eine davon, auf der sogar „MS“ draufsteht), dass die erste Version, mit der Umbuchung privat an Aufwand, zurückgewiesen wird, mit einer „Fehlermeldung“, die ungefähr heißt „Sie können nicht zwei Umsatzsteuerkonten gleichzeitig bebuchen“ oder so einen Kokelores.
In diesem Fall auf die zweite Version ausweichen.
Schöne Grüße
MM
Es gibt Anwendungen, die so trostlos gestrickt sind (ich kenne
eine davon, auf der sogar „MS“ draufsteht), dass die erste
Version, mit der Umbuchung privat an Aufwand, zurückgewiesen
wird, mit einer „Fehlermeldung“, die ungefähr heißt „Sie
können nicht zwei Umsatzsteuerkonten gleichzeitig bebuchen“
oder so einen Kokelores.
In diesem Fall auf die zweite Version ausweichen.
Jetzt bin ich irgendwie völlig verwirrt. Soeben teilt mir jemand mit, daß - wenn mal Reisekostenabrechnung als Unternehmer abrechnet - bei der Hotelrechnung keine EUR 4,50 abgezogen werden, sondern lediglich ein Sachbezug von EUR 1,46 in Abzug gebracht wird??
Hilfe.
Gruß Sigi
Jetzt bin ich irgendwie völlig verwirrt. Soeben teilt mir
jemand mit, daß - wenn mal Reisekostenabrechnung als
Unternehmer abrechnet - bei der Hotelrechnung keine EUR 4,50
abgezogen werden, sondern lediglich ein Sachbezug von EUR 1,46
in Abzug gebracht wird?
Falls Dein Jefe auf Verfassungsrecht spezialisiert ist, ist das sicherlich eine Sache, die man probieren kann.
Sachbezüge und deren Bewertung gehören zur Beschäftigung von Arbeitnehmern. >> § 8 Abs. 2 EStG, Abschitt 31 Lohnsteuerrichtlinien und Hinweise hierzu. Der Sachbezugswert für das Hotelfrühstück gehört zur Besteuerung der Bezüge von Arbeitnehmern.
Wenn ein selbständiger Unternehmer den niedrigeren Sachbezugswert für sein Hotelfrühstück ansetzen will, muss er für sich den Gleichbehandlungsgrundsatz aus Art. 3 GG in Anspruch nehmen. Unterhalb dieser Norm wirds meine ich schwierig, für eine Behandlung wie ein Arbeitnehmer zu argumentieren. Kann aber auch sein, dass ich etwas übersehen habe:
„Jemand“ ist eingeladen, seine Argumente hier vorzutragen. Die Frage ist ganz spannend und ich lerne gerne was dazu.
Schöne Grüße
MM
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