Hallo Forum!
Gibt es eine zwingende Pflicht zur Führung der Steuernummer einer Kapitalgesellschaft auf den Briefbögen?
Oder reicht die USt-ID Nummer?
Ein Steuerberater meint, die StNr wäre Pflicht zusätzlich zur UStID.
Gruß
Jens
Hallo Forum!
Gibt es eine zwingende Pflicht zur Führung der Steuernummer einer Kapitalgesellschaft auf den Briefbögen?
Oder reicht die USt-ID Nummer?
Ein Steuerberater meint, die StNr wäre Pflicht zusätzlich zur UStID.
Gruß
Jens
hallo,
es reicht auf jeden fall die ust-id - aber es gibt auch keine zwingende regelung für den rechnungsaussteller überhaupt eine steuernummer auf der rechnung anzugeben - probleme bekommt nur der rechnungsempfänger mit möglichem vorsteuerabzug, falls keine steuernummer auf der rechnung wäre…
gruß vom inder
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Hi !
aber es gibt auch keine
zwingende regelung
doch die gibt es. Nach § 14 Abs. 2 Nr. 2 Satz 2 UStG (Pflicht zur Ausstellung einer Rechnung) in Verbindung mit § 14 Abs. 4 Nr. 2 UStG (Auflistung der Pflichtangaben) ist der Ausweis entweder der
zwingend. Dies folgt aus der Verwendung des Wortes „muss“. Wenn eine dieser Angaben fehlt, handelt es sich nicht mehr um eine Rechung im Sinne des § 14 UStG sondern lediglich um ein sonstiges Abrechnungsdokument.
Da nach § 26a Abs. 1 Nr. 1 UStG die Nichterteilung einer Rechnung in jedem Einzelfall mit einem Bußgeld bis zur Höhe von € 5.000 geahndet werden kann, besteht auch auf seiten des Rechnungstellers ein Zwang, die vorgesehenen Pflichtangaben in die Rechnung aufzunehmen.
BARUL76
Auszüge aus dem Gesetz
§ 14
(2) Führt der Unternehmer eine Lieferung oder eine sonstige Leistung nach § 1 Abs. 1 Nr. 1 aus, gilt Folgendes:
führt der Unternehmer eine steuerpflichtige Werklieferung (§ 3 Abs. 4 Satz 1) oder sonstige Leistung im Zusammenhang mit einem Grundstück aus, ist er verpflichtet, innerhalb von sechs Monaten nach Ausführung der Leistung eine Rechnung auszustellen,
führt der Unternehmer eine andere als die in Nummer 1 genannte Leistung aus, ist er berechtigt, eine Rechnung auszustellen. Soweit er einen Umsatz an einen anderen Unternehmer für dessen Unternehmen oder an eine juristische Person ausführt, ist er verpflichtet, innerhalb von sechs Monaten nach Ausführung der Leistung eine Rechnung auszustellen.
…
(4) Eine Rechnung muss folgende Angaben enthalten:
den vollständigen Namen und die vollständige Anschrift des leistenden Unternehmers und des Leistungsempfängers,
die dem leistenden Unternehmer vom Finanzamt erteilte Steuernummer oder die ihm vom Bundesamt für Finanzen erteilte Umsatzsteuer-Identifikationsnummer,
§ 26a Bußgeldvorschriften
(1) Ordnungswidrig handelt, wer vorsätzlich oder leichtfertig
(2) Die Ordnungswidrigkeit kann in den Fällen des Absatzes 1 Nr. 3 mit einer Geldbuße bis zu fünfhundert Euro, in den übrigen Fällen mit einer Geldbuße bis zu fünftausend Euro geahndet werden.
Hallo Forum!
Gibt es eine zwingende Pflicht zur Führung der Steuernummer
einer Kapitalgesellschaft auf den Briefbögen?Oder reicht die USt-ID Nummer?
Ein Steuerberater meint, die StNr wäre Pflicht zusätzlich zur
UStID.
Also auf dem normalen Briefbögen ist mir eine solche Pflicht nicht bekannt, weder USt-ID noch Steuernummer.
Die USt-ID anzugeben ist aber vor allem wenn man international tätig ist sehr sehr üblich. Die Angabe der Steuernummer dagegen eher unüblich.
Auf Rechnungen ist das etwas anderes, siehe andere Beiträge.
Grüße
Chris