Praxisbebühr und Medikamente

Hallo!
Können die Praxisgebühr (die beim Arzt zu zahlen ist) und Kosten für (dringend) benötigte rezeptfreie (!!) Medikamente steuerlich (bei der Einkommensteuer) geltend gemacht werden?
Gruß

Holger

Hallo Holger,

die Praxisgebühr kann steuerlich als sonstige außergewöhnlich Belastung geltend gemacht werden, Medikamente in der Regel nur dann, wenn ein Rezept vorliegt. Du kannst aber - da niemand zum Spaß Medikamente nimmt - versuchen, die Mittel, die Du rezeptfrei bekommen hast, trotzdem abzusetzen. Bei einer entsprechenden Begründung lässt das FA wohl gelegentlich mit sich reden.

BTW, Du kannst auch direkt beim FA anrufen. Die sind, soweit ich weiß, verpflichtet, Dir dann Auskunft zu geben, auch wenn die manchmal etwas dürftig ausfällt. Natürlich kannst Du von denen auch niht die neuesten Steuerspartricks erwarten… :smile:

Viele Grüße,
Voltage

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Hallo Holger,

die Praxisgebühr kann steuerlich als sonstige außergewöhnlich
Belastung geltend gemacht werden, Medikamente in der Regel nur
dann, wenn ein Rezept vorliegt. Du kannst aber - da niemand
zum Spaß Medikamente nimmt - versuchen, die Mittel, die Du
rezeptfrei bekommen hast, trotzdem abzusetzen. Bei einer
entsprechenden Begründung lässt das FA wohl gelegentlich mit
sich reden.

BTW, Du kannst auch direkt beim FA anrufen. Die sind, soweit
ich weiß, verpflichtet, Dir dann Auskunft zu geben, auch wenn
die manchmal etwas dürftig ausfällt. Natürlich kannst Du von
denen auch niht die neuesten Steuerspartricks erwarten… :smile:

Viele Grüße,
Voltage

Hi Voltage!
Werd’s versuchen. Danke für den Tipp!
Gruß
Holger