ACHTUNG böser Fehler:
Dieser Fall ist ein typischer Klausurfall der AO. Leichtfüssig wandert man zum § 268 AO, da dort vermeintlich die Verteilung der Steuerlast zwischen Ehegatten geregelt sei. Sinn dieser Vorschrift ist aber lediglich die Volstreckung in das Vermögen eines Ehegatten zu beschränken. Diese Vorschrift steht nicht ohne Grund im Vollstreckungsteil der AO.
Richtig ist die Anwendung des § 37 AO.
Hiernach heisst es: Ansprüche aus dem Steuerschuldverhältnis sind … Erstattungsanspruch nach § 37 Abs.2 …
Die geleisteten Vorrauszahlungen zur Einkommensteuer in Höhe des Erstattungsbetrages zu unrecht vom Steuerpflichtigen geleistet worden, weil mit der Jahresveranlagung der Leistungsgrund weggefallen ist. § 37 Abs. 2 Satz 2 AO.
Erstattungsberechtigter ist derjenige, auf dessen Rechnung die Vorauszahlung geleistet wurde. Dabei gilt folgende Faustregel bei Ehegatten.
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Lohnsteuern und andere Abzugssteuern werden auf Rechnung des Lohnempfängers geleistet. Hatte die Ehefrau Lohn, so sind die anrechenbaren Lohnsteuern ausschließlich Ihr zu erstatten.
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Zahlungen (per Überweisung etc.), die nicht deutlich erkennen lassen, wessen Steuerschuld (Mann oder Frau) damit getilgt werden sollen, werden so behandelt, als hätte jeder Ehegatte die Hälfte gezahlt. Das ist leider der Normalfall, weil kein A… auf den Überweisungsträger schreibt, dass er damit nur die eigenen Steuern, nicht aber die seines Ehegatten tilgen möchte.
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Zahlungen, die erkennen lassen, dass nur die eigene Steuer getilgt werden soll, werden dem Einzahler zugerechnet.
Beispiel:
Mann: Selbständig
überwiesene Beträge im Jahr 10.000,- € ohne die Angabe nach Nr.3
im Dezember verkracht er sich mit seiner Frau und schreibt dem FA, dass er nochmal 5.000,- € nur für seine eigene Einkommensteuerlast gezahlt hat.
Frau: Arbeitnehmerin:
Lohnsteuern im Jahr 15.000,- €
In der Summe haben die Ehegatten eine Steuer nach Jahressteuerbescheid von 9.000,- € zu zahlen.
Es ergibt sich eine Erstattung von 21.000,- €
Wer aber kriegt das Geld?
Der Mann hat folgende Zahlungen auf eigene Rechnung geleistet:
von den 10.000,- € die Hälfte = 5.000,- €
dazu kommen die eigenen 5.000,- € vom Dez.
macht zusammen: 10.000,- €
Die Frau hat folgende Zahlungen auf eigene Rechnung geleistet:
von den 10.000,- € die Hälfte = 5.000,- €
dazu kommen die Lohnsteuern 15.000,- €
macht zusammen: 20.000,- €
Im Verhältnis zueinander hat die Ehefrau 2/3 und der Mann 1/3 der Steuern gezahlt.
Tatsächlich war es aber so, dass sie beide das gleiche bezahlt haben. Da liegt nun aber der Teufel im Detail. Der Mann bekommt 7.000,- € erstattet, die Frau 14.000,- €.
Hart, aber Gesetzt
Gruß, ich hoffe war verständlich.