Kleinunternehmer aber trotzdem USt-Einzug durch FA

Hallo Ihr Experten!

Also voweg möchte ich anmerken, dass ich selbst Auszubildender SteuerFA bin. Da ich jedoch erst im ersten Lehrjahr bin und sich die schulische Ausbildung in der Steuerlehre bislang nur auf das Gebiet der Einkommensteuer beschränkte und dies auch noch bis auf weiteres tun wird, hab ich Verständnisprobleme hinsichtlich der umsatzsteuerlicher Behandlung des folgenden Sachverhaltes:

Setze:
Wir haben eine Event-Management-GmbH, die ihren Kunden ein vollständiges Eventkonzept und verwirklicht. Das mögen Hochzeiten sein, aber auch Konzerte etc… (Für den Sachverhalt nicht rellevant) Die GmbH beschäftigt jedoch keine Arbeitnehmer, sondern bietet Studenten, Schülern etc an, ein Gewerbe anzumelden und somit Aufträge zu erhalten (was für die GmbH natürlich zu vielerlei Vorteilen führt). Somit werden sämtliche Tätigkeiten (vom Kellner, über den DJ, bis zum Lichttechniker etc) durch die „Subunternehmer“ übernommen. Die widerrum schreiben in Ihren Rechnungen an die GmbH, dass Sie „freiberuflich tätig und nicht weisungsgebunden“ waren, wie es halt so üblich ist. Den Vordruck auf diesen Rechnungen erhalten Sie jedoch ebenfalls durch die GmbH, weil sie es ja nicht besser wissen, da der Personenkreis der „Subunternehmer“ aus unwissenden Steuerlaien besteht. Lange Rede, kurzer Sinn:
Die Rechnungen weisen einen 16%-igen Umsatzsteuersatz aus, der demnach ans FA abgeführt und von der GmbH als Vorsteuer abgezogen werden könnte. Wenn jedoch die vorgeschriebenen Umsatzgrenzen nicht überstiegen würden und der „Subunternehmer“ bei der Gewerbeanmeldung nicht optiert hätte, würde die USt ja fällschlich abgeführt werden. Könnte man einen solchen Vorgang nachträglich anfechten und ggfs. abgeführte USt-Zahlungen wieder revidieren?

In Rechnungen ausgewiesene USt ist immer an das FA abzuführen. Es müssten also erst die Rechnungen berichtigt werden, dann gibt es die Ust zurück.

Die GmbH hat aber ein Problem, sie kann die in den Rechnungen unberechtigt ausgewiesene USt zu keinem Zeitpunkt als Vorsteuer geltend machen, für einen BP ein gefundenes Fressen.

Grüße Chris

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