Tankquittungen an fremde Dritte verkaufen?

Liebes Forum,

eine gaaaanz theoretische Frage: darf Herr A. eigentlich seine gesammelten Tankquittungen über eBay an fremde Dritte (z.B. Herrn B.) verkaufen? Was der Herr B. als Erwerber damit macht, ist ja schließlich nicht mehr Sache von Herrn A.! Und wenn Herr A. nicht weiss, was Herr B. damit macht, kann er ja keine Beihilfe irgendwozu leisten. Interessant wäre es, ob es entgegenstehende rechtliche Vorschriften oder eBay Regeln gibt.

Was sagen die Experten?

Georg

Servus Georg,

ich denke, dass der Sachverhalt, dass die Belege sonst keinerlei Nutzen für irgendwas haben, relativ leicht dazu führen kann, dass ein Richter dem vom Staatsanwalt vorgetragene „hätte wissen können/müssen“ folgt. Insofern ist die Geschichte mit der Beihilfe zur Hinterziehung nicht von vornherein von der Hand zu weisen.

In ähnlicher Weise hab ich das beim Lieferanten getürkter Belege schon (allerdings bloß erstinstanzlich) erlebt.

Schöne Grüße

MM

hallo georg,

wie martin schon andeutete ist hier beihilfe zur steuerhinterziehung im busch… strafbar gem. § 370 I Abgabenordnung, § 27 StGB!

  1. vorsätzliche rechtswidrige Haupttat - d.h. der Vortäter hat Steuern hinterzogen
  2. Hilfeleisten zu dieser Tat
    a) „Ein Hilfeleisten liegt in jedem Tatbeitrag, der die Haupttat entweder ermöglicht, erleichtert oder die vom Täter begangene Rechts-gutsverletzung verstärkt und Beihilfe ist sowohl in der Form der physischen als auch in der Form der psychischen Beihilfe möglich“
  3. Kausalität der Beihilfe - diverse Theorien (bsp. lesen unter http://www.rewi.hu-berlin.de/jura/ls/hnr/materialien… ) - liegt hier zweifelslos vor
  4. Subjektiver Tatbestand
    a) bezüglich der Haupttat
    b) bezüglich des Hilfeleistens zur Tat
    bei beiden genügt der sogen. dolus eventualis (Eventualvorsatz), wissen und wollen liegt also schon vor, wenn der Hilfebeitrag erkannt und zumindest billigend in Kauf genommen wurde - die Gerichte schliessen zumeist aus den objektiven Tatbeiträgen auf den subjektiven Tatbestand (warum sollte man „für dritte eigentlich wertlose“ urkunden verkaufen, wenn man nicht den hilfebeitrag erkannte???)

ergo: von einem verkauf kann unter rechtlichen gesichtspunkten schwerstens abgeraten werden, da strafbarkeit droht!!! steuerhinterziehung ist auch kein kavaliersdelikt, die folgen sind enorm. nicht nur geldstrafe und knast drohen, sondern auch nachteile im beruf (extrem für beamte)…

lass es bleiben!

schöne pfingsten:

der showbee