Hallo,
kann mir jmd. bei folgender Situation helfen??
Angenommen ein Student will für das Jahr 2004 seine Steuererklärung machen und hat folgende Situation:
Er ist seit Dezember 04 verheiratet und macht eine gemeinsame Veranlagung der Steuererklärung. Er wohnt mit seiner Frau seit mehreren Jahren zusammen, hat aber bisher keine Steuererklärung machen müssen, da er keinen Verdienst hatte (ebenso im Jahr 2004). Als Student musste er sich aber extra ein Zimmer mieten, da die Uni 80 km vom Heimatort entfern liegt. Dabei weiß er nicht, ob er dieses Zimmer als doppelten Wohnsitz zählen kann! Da er nicht weiß, ob eine Uni in diesem Fall auch als Arbeitsstätte zählt???
Danke für eure Hilfe!
Grüße, Petra
Hi !
Aufgrund des Alters der Fragestellerin, vermute mich mal, dass es sich bei dem Studium des Ehegatten um ein sogenanntes Erststudium (in Abgrenzung zum berufsbegleitenden Studium) handelt.
Seit dem Jahr 2004 können Aufwendungen für ein Erststudium als „Sonderausgaben“ (Mantelbogen Seite 3 Mitte) bis zu einer Höhe von € 4.000 abgezogen werden. Zu den Aufwendungen für ein Erststudium gehören unter anderem:
- Reisekosten (Fahrtkosten zur Uni [je Entfernungskilometer € 0,30 ACHTUNG: nur einfache Fahrt und nicht Hin- und Rückfahrt], Fahrtkosten zu Lerngruppen [je gefahrenen Kilometer € 0,30, also Hin- und Rückfahrt], Verpflegungsmehraufwand)
- Kosten der Unterbringung am Studienort (Miete + NK)
- Kosten für Fachliteratur und Arbeitsmittel (Schreibtisch, Regal, PC+Zubehör) und „Büromaterial“ (Stifte, Papier, Ordner, Locher,…).
- Semestergebühren,…
Da sich bereits allein aus den Fahrtkosten bereits ein Aufwand in Höhe von € 2.400 (2 Fahrten pro Woche x 50 Wochen x 80 km x € 0,30) ergibt und sicherlich durch die Semestergebühren und die Kosten für Fachliteratur, Arbeitsmittel, etc den Höchstbetrag von € 4.000 übersteigen werden, wirken sich die Kosten für die Unterkunft nicht mehr aus.
BARUL76