Geringfügig Beschäftigte,Einkommenst.-erklärung

Hallo Experten,
Letztes Jahr war noch eine Spalte,die dafür vorgesehen war im Formular.
In dem Formular Einkommensteuererklärung 2004,gibt es dafür keine
Spalte.
Wenn nun ein Mann seinem Beruf nachgeht und damit Einkommen hat,
Steuerklasse 3,und seine Frau geringfügig beschäftigt ist,
wo trägt man das ein?
Etwa eine weitere Anlage „N“.Wenn ja,wo,und wie kennzeichnet man dies
dann als solch ein Einkommen(ist ja pauschal Versteuert)?
Macht man im Hauptformular in Spalte 31 bei „lt. Anlage N für Ehefrau“
ein Häkchen und fügt ein weiteres „N“-Formular hinzu?

Danke für Tipps und
Gruss Gerhard

Guten Morgen Gerhard,
ab 1.4.2003 hat sich die Handhabung der geringfügig Beschäftigten geändert. D.h. in der Einkommensteuererklärug 2004 gibt es nur noch 2 Möglichkeiten bei den Minijobbern:

  1. Deine Frau hat auf Lohnsteuerkarte gearbeitet --> macht wenig Sinn!
    wenn ja, dann ganz normal in Anlage N eintrage.
  2. Der Arbeitgeber deiner Frau hat die Pauschale Lohnsteuer i.H.v. 2% bezahlt, und du mußt nichts mehr irgendwo eintragen --> Minijob ist quasi steuerfrei

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Hallo Experten,

Danke für Tipps und
Gruss Gerhard

Guten Morgen Gerhard,
ab 1.4.2003…

nur noch 2 Möglichkeiten bei den Minijobbern:

  1. Deine Frau hat …
    wenn ja, dann ganz normal in Anlage N eintrage.
  1. Der Arbeitgeber …

Hallo und Danke für die schnelle Antwort.
Gruss Gerhard