Preise bei Fastfood-Restaurants

Hallo!

Warum zahlt man bei Fastfood-Restaurants (angefangen vom Mac, über Burger bis hin zu Döner-Bude) eigentlich den gleichen Preis, wenn man

a) im Restaurant ist bzw. (Steuersatz 16 %)
b) das Futter mit nach außen nimmt?? (Steuersatz 7 %)

Schließlich wird an der Kasse erfasst, ob ich in oder außerhalb esse. Entsprechend führen z.B. die Macs eine unterschiedliche Steuer an den Fiskus ab!

Habe ich nicht anrecht auf eine korrekte Steuerberechnung?

Gruß
Falke

Hi!

Du bezahlst immer den gleichen Preis, egal ob du das Essen im Restaurant isst oder den Kram mit nimmst.

Aus dem Entgelt wird die jeweilige Steuer (7 oder 16%) heraus gerechnet und ans FA abgeführt.

Falls du das Essen beispielsweise mit nimmst, hat McDonalds dementsprechend einen höheren Gewinn, weil sie aus dem Entgelt nur 7% USt abführen müssen. Einen Anspruch auf „günstigeres“ Essen hast du leider nicht. :smile:

Grüße
Daniel

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…und die mauscheln da auch immer mal gerne - mal drauf achten…

gruß vom inder

[Bei dieser Antwort wurde das Vollzitat nachträglich automatisiert entfernt]

Hi!

Du bezahlst immer den gleichen Preis, egal ob du das Essen im
Restaurant isst oder den Kram mit nimmst.

Korrekt - nur warum?

Aus dem Entgelt wird die jeweilige Steuer (7 oder 16%) heraus
gerechnet und ans FA abgeführt.

Richtig! Doch die Mwst. ist ein durchlaufender Poster, welcher vom Kunden über das Unternehmen an das FA weitergeleitet wird.

Falls du das Essen beispielsweise mit nimmst, hat McDonalds
dementsprechend einen höheren Gewinn, weil sie aus dem Entgelt
nur 7% USt abführen müssen.

Ein Gewinn ist aber bei einem durchlaufenden Posten wohl nicht vorgesehen, oder? Dann könnte ja jeder mal 14 % oder 10 % überweisen. Ganz wie lustig er gerade ist! Wenn ich 7 % zu zahlen habe, dann schließlich auch bei mir - und nicht nur beim Unternehmen.

Einen Anspruch auf „günstigeres“
Essen hast du leider nicht. :smile:

Warum aber nicht? In USA ist dies üblich!!!

Gruß
Falke

Warum aber nicht? In USA ist dies üblich!!!

hi,

anspruch? das ist eine sache von angebot und nachfrage. wenn ich den burger mit pommes für 4 EUR kaufen will, dann kaufe ich ihn, wenn nicht dann eben nicht! die besteuerung mit USt ist sache des letzten unternehmers, er errechnet aus dem bruttoverkaufspreis die abzuführende umsatzsteuer und aus dem nettoertrag muss er seine kosten tragen und eine rendite erzielen. bei den fastfoodlern ist das eine einfache rechnung, was mehr haengen bleibt, weil manche den pappbecher in der tüte mitnehmen, muss auch anteilig wieder die raumkosten reinbringen.

es würde doch kein grosser laden mehr sinn machen (mit viel bestuhlung, kinderspielplatz etc.), wenn der in-house burger immer 10-20 cent teurer wäre!

im übrigen wäre dann die chance zum betrug noch höher (wir verkaufen nur außer haus).

that’s life. im großen und ganzen ist das auch ein problem der definition „zum verzehr an ort und stelle“ wonach im restaurant keine warenlieferung von lebensmitteln, sondern eben eine dienstleistung stattfindet.

in vielen staaten wird da kein unterschied gemacht. in vielen ost-europäischen ländern geht man in ein restaurant, zahlt summe x und auf dem bon stehen umsatz zu x% und umsatz zu y%…

mfg vom

showbee

Hi

anspruch? das ist eine sache von angebot und nachfrage.

Warum ist eine korrekte Besteuerung Sache von Angebot und Nachfrage???

wenn ich den burger mit pommes für 4 EUR kaufen will, dann kaufe
ich ihn, wenn nicht dann eben nicht!

Dies ist aber unabhängig von der gesetzlich erhobenen Steuer.

die besteuerung mit USt
ist sache des letzten unternehmers, er errechnet aus dem
bruttoverkaufspreis die abzuführende umsatzsteuer und aus dem
nettoertrag muss er seine kosten tragen und eine rendite
erzielen. bei den fastfoodlern ist das eine einfache rechnung,
was mehr haengen bleibt, weil manche den pappbecher in der
tüte mitnehmen, muss auch anteilig wieder die raumkosten
reinbringen.

Falsch! Denn der Fastfoodler kann nicht - damit mehr bei ihm hängen bleibt - einfach weniger Umsatzsteuer an den Staat überweisen! Und wenn er will, dass er mehr Ertrag hat, muss er eben den Nettopreis seines Burgers nach oben setzten und nicht 16 % Mwst. verlangen und 7 % Mwst. abführen.

es würde doch kein grosser laden mehr sinn machen (mit viel
bestuhlung, kinderspielplatz etc.), wenn der in-house burger
immer 10-20 cent teurer wäre!

Braucht er ja auch nicht, weil die Leute ja nicht da sind, die diese Bestuhlung nutzen würden.

im übrigen wäre dann die chance zum betrug noch höher (wir
verkaufen nur außer haus).

Dies ist eben der Fall!!! Wenn du die aktuelle Presse verfolgt hättest, wüsstest du dies. Und des Weiterern verarscht McDonalds wohl nicht nur den Staat, sondern auch dich, weil er eine „private Steuererhöhung“ von schnell mal 9 %Punkten zu deinen Ungunsten eingeführt hast.

Zitat:
_"Mit der Überprüfung eines Mc Donald’s-Restaurants in Göttingen brachte nach den Recherchen des Spiegels ein Finanzbeamter den Stein ins Rollen. Der Beamte stellte fest, dass die Gaststätte den größten Teil seines Umsatzes mit Außer-Haus-Verkäufen machte. Frühere Überprüfungen ergaben ein anderes Verhältnis zwischen Take-Away-Geschäft und Verzehr im Schnellrestaurant. Der Finanzbeamte schöpfte Verdacht. Diese neue Gewichtung sei möglicherweise keine neue Verzehrgewohnheit der Frikadellen-Kundschaft, sondern könne ein Hinweis auf Steuerhinterziehung sein.

Die Produkte aus der Schnellbräterei werden unterschiedlich besteuert: Nimmt ein Kunde das Essen mit nach draußen, fallen sieben Prozent Umsatzsteuer an, wird im Restaurant gegessen, sind es 16 Prozent. „Zum hier essen oder zum mitnehmen?“, ist deshalb mehr als eine höfliche Frage der Mitarbeiter. Sie drücken nach der Antwort die entsprechende Steuertaste auf der Kasse. Bei einem Fünf-Euro-Menü macht der Unterschied je nach Verzehrort 45 Cent aus. Der Kunde zahlt den gleichen Preis. Wird jeden Tag nur hundert Mal fälschlicherweise die „Spar“-Taste gedrückt, kann ein Unternehmer im Jahr 16500 Euro am Finanzamt vorbeischleusen."_

Quelle: http://www.suedkurier.de/lokales/ueberlingen/region/…

that’s life. im großen und ganzen ist das auch ein problem der
definition „zum verzehr an ort und stelle“ wonach im
restaurant keine warenlieferung von lebensmitteln, sondern
eben eine dienstleistung stattfindet.

Falsch. Die Definition ist klar und eindeutig. Schließlich frägt dich der Verkäufer sogar noch explizit danach - und danach richtet sich die Steuerschuld!

in vielen staaten wird da kein unterschied gemacht. in vielen
ost-europäischen ländern geht man in ein restaurant, zahlt
summe x und auf dem bon stehen umsatz zu x% und umsatz zu
y%…

Ost-Europäische Ländern ist nicht Deutschland. Und wenn man in Deutschland für Outdoor-Futter 7 % bezahlen muss, warum soll ich dann 16 % an McDonalds bezahlen?

Gruß
Falke

Ost-Europäische Ländern ist nicht Deutschland. Und wenn man in
Deutschland für Outdoor-Futter 7 % bezahlen muss, warum soll
ich dann 16 % an McDonalds bezahlen?

hi,

die ust-liche bewertung kenn ich schon, glaub mir. wenn die restaurants (frittenbuden eher) aber steuern hinterziehen, dann hat das auch nichts mit mir zu tun.

aber der preis: die bude verkauft ein set (burger, pommes und getränk) für preis X (angebot), wenn ich nun in den laden gehe, dann kaufe ich das für den preis oder nicht. es besteht doch kein kontrahierungszwang und die kellner werden auch nicht mit sich handeln lassen (preispolitik). insoweit besteht für mich die wahl kaufen = fressen oder nichtkaufen = nach hause gehen.

die besteuerung ergibt sich dann aus dem gezahlten brutto, kaufe ich einen burger für 4,00 EUR und zahle diese summe, dann ergibt sich:

  • außer haus, im preis sind 7% enthalten, bude führt 0,26 EUR ab
  • inhouse, im preis sind 16% enthalten, bude führt 0,55 EUR ab

wie auch immer, dem kunden kann / muss aber nicht / bewusst sein, dass der verkäufer beim außer haus geschäft einen höheren schnitt macht (eben 29ct mehr nettoumsatz).

der verkäufer ist nicht verpflichtet mit dir einen NETTO-kaufpreis zu vereinbarem, im gegenteil die auspreisung war (oder ist sogar noch) in BRUTTO pflicht (preisangabeverordnung). insoweit besteht da keine möglichkeit. die frittenbuden verhalten sich korrekt, sofern die einpreisung (mit 7 oder mit 16%) korrekt erfolgt („zum hier essen oder mitnehmen“)…

im übrigen mag ich bezweifeln, dass der durchschnittliche verkäufer an der theke weiss, welche folgen diese frage und der druck auf der tastatur hat. es wird in den meisten faellen nachlässigkeit sein (die 7% taste ist leichter zu erreichen als die 16% taste). eine steuerhinterziehung wird nur vorliegen, wenn der geschäftsinhaber oder franchisenehmer die kellner bewusst zum falschdrücken auffordert oder im nachhinein die ergebnisse von kassenbon und umsatzsteuererklärung abweichen…

… oder doch: friss und stirb :wink:

mfg vom

der showbee

Korrekt

im übrigen mag ich bezweifeln, dass der durchschnittliche
verkäufer an der theke weiss, welche folgen diese frage und
der druck auf der tastatur hat. es wird in den meisten faellen
nachlässigkeit sein (die 7% taste ist leichter zu erreichen
als die 16% taste). eine steuerhinterziehung wird nur
vorliegen, wenn der geschäftsinhaber oder franchisenehmer die
kellner bewusst zum falschdrücken auffordert oder im
nachhinein die ergebnisse von kassenbon und
umsatzsteuererklärung abweichen…

Wohl leider korrekt!

Gruß
Falke