Hi
anspruch? das ist eine sache von angebot und nachfrage.
Warum ist eine korrekte Besteuerung Sache von Angebot und Nachfrage???
wenn ich den burger mit pommes für 4 EUR kaufen will, dann kaufe
ich ihn, wenn nicht dann eben nicht!
Dies ist aber unabhängig von der gesetzlich erhobenen Steuer.
die besteuerung mit USt
ist sache des letzten unternehmers, er errechnet aus dem
bruttoverkaufspreis die abzuführende umsatzsteuer und aus dem
nettoertrag muss er seine kosten tragen und eine rendite
erzielen. bei den fastfoodlern ist das eine einfache rechnung,
was mehr haengen bleibt, weil manche den pappbecher in der
tüte mitnehmen, muss auch anteilig wieder die raumkosten
reinbringen.
Falsch! Denn der Fastfoodler kann nicht - damit mehr bei ihm hängen bleibt - einfach weniger Umsatzsteuer an den Staat überweisen! Und wenn er will, dass er mehr Ertrag hat, muss er eben den Nettopreis seines Burgers nach oben setzten und nicht 16 % Mwst. verlangen und 7 % Mwst. abführen.
es würde doch kein grosser laden mehr sinn machen (mit viel
bestuhlung, kinderspielplatz etc.), wenn der in-house burger
immer 10-20 cent teurer wäre!
Braucht er ja auch nicht, weil die Leute ja nicht da sind, die diese Bestuhlung nutzen würden.
im übrigen wäre dann die chance zum betrug noch höher (wir
verkaufen nur außer haus).
Dies ist eben der Fall!!! Wenn du die aktuelle Presse verfolgt hättest, wüsstest du dies. Und des Weiterern verarscht McDonalds wohl nicht nur den Staat, sondern auch dich, weil er eine „private Steuererhöhung“ von schnell mal 9 %Punkten zu deinen Ungunsten eingeführt hast.
Zitat:
_"Mit der Überprüfung eines Mc Donald’s-Restaurants in Göttingen brachte nach den Recherchen des Spiegels ein Finanzbeamter den Stein ins Rollen. Der Beamte stellte fest, dass die Gaststätte den größten Teil seines Umsatzes mit Außer-Haus-Verkäufen machte. Frühere Überprüfungen ergaben ein anderes Verhältnis zwischen Take-Away-Geschäft und Verzehr im Schnellrestaurant. Der Finanzbeamte schöpfte Verdacht. Diese neue Gewichtung sei möglicherweise keine neue Verzehrgewohnheit der Frikadellen-Kundschaft, sondern könne ein Hinweis auf Steuerhinterziehung sein.
Die Produkte aus der Schnellbräterei werden unterschiedlich besteuert: Nimmt ein Kunde das Essen mit nach draußen, fallen sieben Prozent Umsatzsteuer an, wird im Restaurant gegessen, sind es 16 Prozent. „Zum hier essen oder zum mitnehmen?“, ist deshalb mehr als eine höfliche Frage der Mitarbeiter. Sie drücken nach der Antwort die entsprechende Steuertaste auf der Kasse. Bei einem Fünf-Euro-Menü macht der Unterschied je nach Verzehrort 45 Cent aus. Der Kunde zahlt den gleichen Preis. Wird jeden Tag nur hundert Mal fälschlicherweise die „Spar“-Taste gedrückt, kann ein Unternehmer im Jahr 16500 Euro am Finanzamt vorbeischleusen."_
Quelle: http://www.suedkurier.de/lokales/ueberlingen/region/…
that’s life. im großen und ganzen ist das auch ein problem der
definition „zum verzehr an ort und stelle“ wonach im
restaurant keine warenlieferung von lebensmitteln, sondern
eben eine dienstleistung stattfindet.
Falsch. Die Definition ist klar und eindeutig. Schließlich frägt dich der Verkäufer sogar noch explizit danach - und danach richtet sich die Steuerschuld!
in vielen staaten wird da kein unterschied gemacht. in vielen
ost-europäischen ländern geht man in ein restaurant, zahlt
summe x und auf dem bon stehen umsatz zu x% und umsatz zu
y%…
Ost-Europäische Ländern ist nicht Deutschland. Und wenn man in Deutschland für Outdoor-Futter 7 % bezahlen muss, warum soll ich dann 16 % an McDonalds bezahlen?
Gruß
Falke