Hallo Tiffi,
Schiffe gehören immer zu dem Hoheitsgebiet des Landes, unter dessen Flagge sie fahren.
Wo die Steuern zu zahlen sind, richtet sich nach dem Doppelbesteuerungsabkommen mit diesem Land, wenn du deinen Wohnsitz weiterhin in Deutschland hast.
Eine Übersicht über die DBA’s findest du hier:
[http://www.bundesfinanzministerium.de/cln_04/nn_3792…](http://www.bundesfinanzministerium.de/cln_04/nn_3792/DE/Steuern/Veroeffentlichungen zu Steuerarten/Internationales__Steuerrecht/001.html)
Du musst dann in dem betreffenden Land unter „Unselbständige Arbeit“ gucken, dort gibt es Sonderregeln für Schiffspersonal.
Bei Fragen nochmal fragen !
Gruß
Peter
das stimmt nicht ganz
Schiffe gehören immer zu dem Hoheitsgebiet des Landes, unter
dessen Flagge sie fahren.
Ich glaube nicht einmal, daß das staatsrechtlich so ist. Aber steuerrechtlich auf keinen Fall. Was steuerlich zum Staatsgebiet gehört, wird in den DBA aufgezählt. Im DBA-Liberia steht z.B. nicht, daß Schiffe unter liberianischer Flagge zu Liberia gehören.
Wo die Steuern zu zahlen sind, richtet sich nach dem
Doppelbesteuerungsabkommen mit diesem Land, wenn du deinen
Wohnsitz weiterhin in Deutschland hast.
Das stimmt nur bedingt. Was, wenn das Schiff unter liberianischer Flagge fährt und einem Unternehmen gehört, das auf Zypern ansässig ist? Guck mal ins DBA-Zypern.
Gruß,
Raúl
Hallo Raùl,
staatsrechtlich gehören Schiffe zum deutschen Hoheitsgebiet, das haben wir so während unseres Studiums gelernt (ich hoffe, dass das stimmt).
Ansonsten gebe ich dir natürlich recht, aber einfacher war m.E. die Frage nicht zu beantworten, da hilft, wie gesagt, nur ein Blick ins jeweilige DBA.
Gruß
Peter