Hallo!
Ich habe eine grundlegende Frage zur Einkommensteuererklärung… Der Steuerberater stellt sich leider tot, ist seit Monaten weder telefonisch zu erreichen („Der ist außer Haus!“ „…in einer Besprechung!“ „…im Urlaub!“), noch reagiert er auf Faxe oder auf eMails.
Ausgangslage: Selbständigkeit, kein Kleingewerbe (also mit USt-ID).
Von Tankquittungen, Wareneinkaufsrechnungen, Telefonrechnung für gewerblich genutzte Anschlüsse mobil und Festznetz usw. wurden bereits jeweils monatsaktuell die Steuern ‚weggeknipst‘, nun steht die Einkommensteuererklärung fürs letzte Jahr ins Haus. Welche Beträge dürfen vom Gewinn „abgezogen“ werden, sprich: Welche Beträge mindern das zu versteuernde Einkommen?
Kilometerpauschale für rein gewerblich genutztes Fahrzeug? Prämien der Kfz-Versicherung? In Privatwohnung gewerblich genutztes Arbeitszimmer?
Wer kann helfen? :-/ Danke bereits im voraus!!
Gruß,
Tobias
Achja, noch eine Frage…
Die Gewerbliche Rechtschutzversicherung zum Beispiel, oder die Haftpflicht und andere Versicherungen, die ausschließlich für das Gewerbe bestehen, wirken sich doch auch gewinnmindernd aus, oder sehe ich das falsch??
Hallo Tobias,
Ich habe eine grundlegende Frage zur
Einkommensteuererklärung… Der Steuerberater stellt sich
leider tot, ist seit Monaten weder telefonisch zu erreichen
(„Der ist außer Haus!“ „…in einer Besprechung!“ „…im
Urlaub!“), noch reagiert er auf Faxe oder auf eMails.
Ich würde erst einmal dem „Steuerberater“, solte er irgendwelche Aufträge von Dir haben, sämtliche Aufträge schriftlich kündigen, ob das so einfach wegen „Unerreichbarkeit“ geht musst Du allerdings jemand anderen fragen.
Dann solltest Du Dir einen neuen suchen. Es gibt m.E. in jeder Stadt junge Steuerberater die bereit sind, für Geld auch persönlich zu arbeiten, sich nicht verleugnen lassen … Der ein oder andere hat das tatsächlich noch nötig. Du kannst mir auch glauben, dass die sich im Regelfall auch genausogut auskennen.
Ausgangslage: Selbständigkeit, kein Kleingewerbe (also mit
USt-ID).
Von Tankquittungen, Wareneinkaufsrechnungen, Telefonrechnung
für gewerblich genutzte Anschlüsse mobil und Festznetz usw.
wurden bereits jeweils monatsaktuell die Steuern
‚weggeknipst‘,
Das versteh ich nun leider garnicht.
nun steht die Einkommensteuererklärung fürs
letzte Jahr ins Haus. Welche Beträge dürfen vom Gewinn
„abgezogen“ werden, sprich: Welche Beträge mindern das zu
versteuernde Einkommen?
Kilometerpauschale für rein gewerblich genutztes Fahrzeug?
Prämien der Kfz-Versicherung? In Privatwohnung gewerblich
genutztes Arbeitszimmer?
Wer kann helfen? :-/ Danke bereits im voraus!!
Siehe oben.
Grüße
Chris
Hi Chris!
Ich würde erst einmal dem „Steuerberater“, solte er
irgendwelche Aufträge von Dir haben, sämtliche Aufträge
schriftlich kündigen, ob das so einfach wegen
„Unerreichbarkeit“ geht musst Du allerdings jemand anderen
fragen.
Ist bereits getan, wurde mir bestätigt seitens irgendeiner Angestellten dieses ominösen Haufens. 
Dann solltest Du Dir einen neuen suchen. Es gibt m.E. in jeder
Stadt junge Steuerberater die bereit sind, für Geld auch
persönlich zu arbeiten, sich nicht verleugnen lassen … Der
ein oder andere hat das tatsächlich noch nötig. Du kannst mir
auch glauben, dass die sich im Regelfall auch genausogut
auskennen.
Ich versuchs. Wollte mich jetzt erst selber durch die ganzen Paragraphen durchschlagen, jedoch ist das alles komplizierter als gedacht. Wobei ich auch denke, wenn sich ein neuer Steuerberater in die Materie erst komplett einarbeiten muss in relativ kurzer Zeit, könnte das sehr kostspielig werden - oder irre ich mich?
Gruß,
Tobias
Hallo Tobias!
Hallo!
Ich habe eine grundlegende Frage zur
Einkommensteuererklärung… Der Steuerberater stellt sich
leider tot, ist seit Monaten weder telefonisch zu erreichen
(„Der ist außer Haus!“ „…in einer Besprechung!“ „…im
Urlaub!“), noch reagiert er auf Faxe oder auf eMails.
So sind viele Steuerberater nun mal…bei denen es „class A“ Mandate gibt und dann noch die lästigen Anderen.
Aber Chris hat schon Recht, es gibt auch genügend Ausnahmen - einfach mal einen Beratungstermin vereinbaren mit einem engagierten Berater, der sich auch für „kleinere“ Mandate einsetzt.
Ausgangslage: Selbständigkeit, kein Kleingewerbe (also mit
USt-ID).
Von Tankquittungen, Wareneinkaufsrechnungen, Telefonrechnung
für gewerblich genutzte Anschlüsse mobil und Festznetz usw.
wurden bereits jeweils monatsaktuell die Steuern
‚weggeknipst‘, nun steht die Einkommensteuererklärung fürs
letzte Jahr ins Haus. Welche Beträge dürfen vom Gewinn
„abgezogen“ werden, sprich: Welche Beträge mindern das zu
versteuernde Einkommen?
Kilometerpauschale für rein gewerblich genutztes Fahrzeug?
Prämien der Kfz-Versicherung? In Privatwohnung gewerblich
genutztes Arbeitszimmer?
Wer kann helfen? :-/ Danke bereits im voraus!!
Gruß,
Tobias
Leider kann ich aus deinem Text keine konkreten Fragen lesen und weiß auch nicht was du mit „monatsaktuell weggeknipster Steuer“ meinst.
Möchtest du hier eine generelle Anleitung zur Selbsterstellung deiner Steuererklärung oder eine Lösung zu einzelfallbezogenen Sachverhalten?
Grüße
Daniel
Hi Chris!
Ich würde erst einmal dem „Steuerberater“, solte er
irgendwelche Aufträge von Dir haben, sämtliche Aufträge
schriftlich kündigen, ob das so einfach wegen
„Unerreichbarkeit“ geht musst Du allerdings jemand anderen
fragen.
Ist bereits getan, wurde mir bestätigt seitens irgendeiner
Angestellten dieses ominösen Haufens. 
Ein guter Anfang. 
Dann solltest Du Dir einen neuen suchen. Es gibt m.E. in jeder
Stadt junge Steuerberater die bereit sind, für Geld auch
persönlich zu arbeiten, sich nicht verleugnen lassen … Der
ein oder andere hat das tatsächlich noch nötig. Du kannst mir
auch glauben, dass die sich im Regelfall auch genausogut
auskennen.
Ich versuchs. Wollte mich jetzt erst selber durch die ganzen
Paragraphen durchschlagen, jedoch ist das alles komplizierter
als gedacht. Wobei ich auch denke, wenn sich ein neuer
Steuerberater in die Materie erst komplett einarbeiten muss in
relativ kurzer Zeit, könnte das sehr kostspielig werden - oder
irre ich mich?
Also erstmal solltest du dir von deinem Berater alle Unterlagen (Kassenberichte, Bankauszüge, Eingangs- und Ausgangsrechnungen) aushändigen lassen. Sofern du die Rechnung des Steuerberaters bisher immer gezahlt hast, kannst du dir auch seine Arbeitsergebnisse (Konten, Summen- u. Saldenlisten, BWAs, erstellte und abgegene USt-Vorauszahlungen usw.) aushändigen lassen. Sofern ihr nicht im Guten auseinander geht und du die Rechnung des Steuerberaters nicht gezahlt hast, hat er ein Rückbehaltungsrecht seitens seiner Arbeitsergebnisse.
Ohne grundliegende Kenntnisse des deines Sachverhaltes kann man in einem Forum übrigens nur falsche Ratschläge geben.
Kostspieliger als die Beratung durch einen Steuerberberater kann auch es auch sein zu versuchen, die Steuererklärung nebst Einnahme- Überschussrechnung oder Bilanz selbst zu erstellen mit den daraus resultierenden, steuerlichen Folgen.
Die Einarbeitung in deinen Sachverhalt dürfte für den Steuerberater keine sonderlich große Hürde darstellen.
Grüße
Daniel
Gruß,
Tobias
Das, was ich eigentlich wissen möchte, ist die Tatsache, welche Betriebskosten generell bei einer mustergültigen Einkommensteuererklärung geltend gemacht werden, also welche Kosten ‚den Gewinn senken‘… Beispielsweise Kfz-Steuer, -Versicherung, Gewerbehaftpflicht und -rechtschutz usw.
Möchtest du hier eine generelle Anleitung zur Selbsterstellung
deiner Steuererklärung oder eine Lösung zu einzelfallbezogenen
Sachverhalten?
Da Einzelfalllösungen nach den Richtlinien dieses Forums nicht zugelassen sind, bin ich lediglich auf der Suche nach genereller Hilfe. 
Tobias
Hallo Tobias,
Ich versuchs. Wollte mich jetzt erst selber durch die ganzen
Paragraphen durchschlagen, jedoch ist das alles komplizierter
als gedacht. Wobei ich auch denke, wenn sich ein neuer
Steuerberater in die Materie erst komplett einarbeiten muss in
relativ kurzer Zeit, könnte das sehr kostspielig werden - oder
irre ich mich?
Ich denke Du spricht ja doch von der Erklärung 2004. Wenn diese ein Steuerberater macht, verlängert sich die regelmäßige Abgabefrist grundsätzlich bis September 2005, auf Antrag des Steuerberaters sind verlängerungen bis März, April, Mai 2006 möglich.
Der Zeitdruck ist also nicht das Problem.
Natürlich wird es ein paar Euro kosten, aber bevor man es selbst komplett vermurkst.
Grüße
Chris
Hallo Tobias,
deine angegebenen Ausgaben sind überwiegend so gelagert, dass sie bei der Einkommenssteuer gar nicht mehr relevant sind.
Gewerbliche Ausgaben werden beim Buchen angesetzt und mindern den Gewinn, der als einzige Zahl dann in der Einkommenssteuererklärung angegeben wird.(Einkünfte aus Gewerbebetrieb)
LG
Fritz
Von Tankquittungen, Wareneinkaufsrechnungen, Telefonrechnung
für gewerblich genutzte Anschlüsse mobil und Festznetz usw.
wurden bereits jeweils monatsaktuell die Steuern
‚weggeknipst‘, nun steht die Einkommensteuererklärung fürs
letzte Jahr ins Haus. Welche Beträge dürfen vom Gewinn
„abgezogen“ werden, sprich: Welche Beträge mindern das zu
versteuernde Einkommen?
Kilometerpauschale für rein gewerblich genutztes Fahrzeug?
Prämien der Kfz-Versicherung? In Privatwohnung gewerblich
genutztes Arbeitszimmer?
Wer kann helfen? :-/ Danke bereits im voraus!!
Gruß,
Tobias