Hi
Bis wann muß die Einkommenssteuer 2003 & Einkommenssteuer-Erklärung 2004 beim zuständigen Finanzamt vorliegen ?
Thx für die Antworten !
Grüße
Blue
Ps.: ging ned früher weNn jemand fragt wieso ich erst jetzt daran denke!!!
Hi
Bis wann muß die Einkommenssteuer 2003 & Einkommenssteuer-Erklärung 2004 beim zuständigen Finanzamt vorliegen ?
Thx für die Antworten !
Grüße
Blue
Ps.: ging ned früher weNn jemand fragt wieso ich erst jetzt daran denke!!!
Fristen Abgabe Steuererklärung
Hi !
Das kommt darauf an.
Liegt eine Selbständigkeit (oder eine andere Form der Pflichtveranlagung gem. § 46 EStG) vor, sollte die Erklärung immer bis zum 31. Mai des Folgejahres beim Finanzamt (FA) sein. Für die verspätete Abgabe kann das FA ab dem 01. Juni Verspätungszuschläge festsetzen. Es ist dann relativ unproblematisch die Erklärungen auch noch 7 Jahre nach dem Ablauf des Veranlagungszeitraumes einzureichen. Man muss dann allerdings die netsprechenden finanziellen Folgen (Verspätungszuschläge, Zinsen) tragen.
Liegt „nur“ die Steuererklärung eines Singels (oder Ehegatten mit Steuerklasse IV/IV) vor, beträgt die Frist maximal zwei Jahre. Also 2003 könnte noch bis 31.12.2005 abgegeben werden. Wegen möglicher (aber nicht zwingend notwendiger) Nachteile wegen verspäteter Abgabe siehe oben.
BARUL76
Hi
Dank Dir 
Liegt nur die Erklärung bei ner Einzelperson ohne Kinder & normal beruftätig vor, d.h. ich kann die noch ein paar Tage liegen lassen.
Will die zum Monatsende beide fertighaben *g
[Bei dieser Antwort wurde das Vollzitat nachträglich automatisiert entfernt]
Man muss dann
allerdings die netsprechenden finanziellen Folgen
(Verspätungszuschläge, Zinsen) tragen.Liegt „nur“ die Steuererklärung eines Singels (oder Ehegatten
mit Steuerklasse IV/IV) vor, beträgt die Frist maximal zwei
Jahre. Also 2003 könnte noch bis 31.12.2005 abgegeben werden.
Wegen möglicher (aber nicht zwingend notwendiger) Nachteile
wegen verspäteter Abgabe siehe oben.
Hallo,
habe auch noch eine Frage:
Verspätniszuschläge nur bei Steuerschuld, also wenn ich zu wenig Steuern gezahlt habe? Oder fallen sie auch an, wenn ich Steuern erstattet bekommen müsste?
Gruß
Molika
Hi !
Verspätungszuschläge fallen dafür, dass man die Steuererklärung zu spät abgibt. Es ist dabei unerheblich, ob bei der Veranlagung eine Nachzahlung oder eine Erstattung festgesetzt wird.
BARUL76