Hallo Experten,
Gehen wir davon aus jemand erhält einen grösseren Geldbetrag.
20 Millionen Euro. Z.B. durch einen Lottogewinn oder eine Erbschaft (nach Steuer).
Natürlich möchte diese Person, dass sein Geld in Zukunft die Arbeit übernimmt. Er will sich eine jährliche oder monatliche Rente ausszahlen lassen. Ein Geldinstitut soll die Planung und Durchführung übernehmen.
Gehen wir davon aus, dass diese Peroson die deutsche Staatsbürgerschaft hat, jedoch den deutschen Steuersätzen (legal) entgehen will. Die Person entscheidet sich es den deutschen Spitzensportlern gleich zu tun: Wohnsitzverlagerung ins Ausland.
- Welche Länder eignen sich dafür besonder gut ? Wo sind die Steuer- sätze wie niedrig und wo lässt es sich auf ähnlich hohem Niveau wie in der BRD leben ? Schweiz, Österreich, USA ?
Einigen Sportlern wurde von den Finanzgehörden Steuerbetrug nachgewiesen, da diese zwar den Wohnungwechsl angaben, jedoch nicht dort lebten bzw. zu wenig dort lebten. Als Nachweise wurden zu niedrige Strom- und Wasserrechnungen der Auslandswohnung verwendet.
- Sind diese Informationen richtig ? Wie lange muss man dort pro Jahr leben, um als legaler Steuerflüchtling zu gelten ? Wie sieht es mit Reisen, Aufenthalten in Hotels in anderen Ländern aus ? Was wen die Person ein Jahr eine Weltreise machen würde ?
Vielen Dank.
Markus
Hi !
erst mal kurz etwas offtopic:
Wenn man einen Betrag in Höhe von € 20 Mio zu jährlich 5% anlegt, erhält man jährlich Zinsen in Höhe von € 1 Mio. Davon behält die Bank 30% Zinsabschlagsteuer (ohne Soli) ein und zahlt somit € 700.000 auf das Bankkonto aus. Bei der Veranlagung zur Einkommensteuer werden noch die restlichen 12% (denn der Spitzensteuersatz beträgt derzeit 42%) auf die € 1 Mio., also noch mal € 120.000 fällig. Nach komplettem deutschen Steuerabzug (mit Soli) verbleiben somit noch € 556.900 auf dem Konto. Meines Erachtens nach ein Betrag, mit dem man sich durchaus gerade so durch ein Jahr hangeln kann. 
nun zum Thema:
Durch den Wegzug ins (niedrigbesteuernde) Ausland kommt es zur Anwendung des deutschen Außensteuergesetzes (AStG). Dieses sieht zum Teil vor, dass die Differenz zwischen der in D zu zahlenden Steuer und der im (niedrigbesteuernden) Ausland gezahlten Steuer noch bis zu 10 Jahren nach dem Wegzug in D zu zahlen ist.
Auch findet sich eine Verwaltungsanweisung, in welcher die einzelnen Länder aufgeführt sind, die im Sinne dieses Gesetzes als Niedrigsteuerländer gelten. Die Regelung (noch 10 Jahre Besteuerung in D) gilt nach § 2 Abs. 1 AStG auch dann, wenn man nirgendwo ansässig ist.
Zur Steuervermeidung scheint mir daher eine steuerliche Beratung durch:
1.
Steuerberater oder Fachanwalt für Steuerrecht (zu finden auf der Seite der Biundessteuerbertaerkammer [www.bstbk.de] unter der Rubrik Steuerberater-Suchservice bzw. von der Bundesrechtsanwaltskammer empfohlener Link [http://www.anwalt-suchservice.de/suche/index.jsp])
2.
die Banken, dort natürlich überwiegend die Anlagestrategien, mit denen z.T. Anfangsverluste dafür sorgen können, dass man eben nicht den Spitzensteuersatz von 42% zahlt. Dabei sollte jedoch beachtet werden, dass es auch derzeit wieder eine lebhafte Diskussion um die Verrechnung dieser Anfangsverluste gibt. Nach den neuesten Planungen soll der berühmt gewordene § 2b EStG (Verlustzuweisungsgesellschaften) aufgehoben und durch einen § 15 EStG ersetzt werden, der zum Teil ähnlichen Inhalt hat, zum Teil aber sogar noch darüber hinausgehen soll. Bevor also eine Geldanlage gestartet wird, sollte sodann wieder Rücksprache mit dem steuerlichen Berater getroffen werden.
Neben all dieses Punkten ist es dann natürlich wichtig, das „richtige“ Geldinstitut zu finden, welches die Vermögensplanung individuell gestaltet. Dazu wird schon seit einigen Jahren im Auftrag der
- Welt am Sonntag
- Euro am Sonntag
- Finanzen Euro
der so genannte Elite Report (ein Test der besten europäischen Vermögensverwalter) herausgegeben. Den Elite Report 2005 (116 Seiten, € 39,90) kann man bestellen unter:
[email protected]
www.elitereport.de
Fax: 089/470 38 81
BARUL76
Hi !
erst mal kurz etwas offtopic:
Wenn man einen Betrag in Höhe von € 20 Mio zu jährlich 5%
anlegt, erhält man jährlich Zinsen in Höhe von € 1 Mio. Davon
behält die Bank 30% Zinsabschlagsteuer (ohne Soli) ein und
zahlt somit € 700.000 auf das Bankkonto aus. Bei der
Veranlagung zur Einkommensteuer werden noch die restlichen 12%
(denn der Spitzensteuersatz beträgt derzeit 42%) auf die € 1
Mio., also noch mal € 120.000 fällig. Nach komplettem
deutschen Steuerabzug (mit Soli) verbleiben somit noch €
556.900 auf dem Konto. Meines Erachtens nach ein Betrag, mit
dem man sich durchaus gerade so durch ein Jahr hangeln kann.
-)
Da hast du zwar recht, jedoch ist dies die Denkweise des ,Normalsterblichen" (wie du und ich). Wenn man jedoch das Level erhöht, ist es kein Problem das Geld auszugeben. Ein durch Erbschaft oder Lottogwinn ,erzieltes" Vermögen, das den Hans Müller aus der Lüneburger Heide ,trifft", kann so behandelt werden. Müller ist es egal ob er 20.000 oder 30.000 im Monat hat. Er will die deutsche Sportschau gucken.
Es ist der Person jedoch egal ob sie in der Schweiz oder in den USA wohnt . . . im Gegenteil. Sollte also diese Möglichkeit geben . . warum nicht ?
nun zum Thema:
Durch den Wegzug ins (niedrigbesteuernde) Ausland kommt es zur
Anwendung des deutschen Außensteuergesetzes (AStG). Dieses
sieht zum Teil vor, dass die Differenz zwischen der in D zu
zahlenden Steuer und der im (niedrigbesteuernden) Ausland
gezahlten Steuer noch bis zu 10 Jahren nach dem Wegzug in D zu
zahlen ist.
Das heisst wenn man dort arbeitet, zahlt man mehr als seine Kollegen !?
Auch findet sich eine Verwaltungsanweisung, in welcher die
einzelnen Länder aufgeführt sind, die im Sinne dieses Gesetzes
als Niedrigsteuerländer gelten. Die Regelung (noch 10 Jahre
Besteuerung in D) gilt nach § 2 Abs. 1 AStG auch dann, wenn
man nirgendwo ansässig ist.
Zur Steuervermeidung scheint mir daher eine steuerliche
Beratung durch:
1.
Steuerberater oder Fachanwalt für Steuerrecht (zu finden auf
der Seite der Biundessteuerbertaerkammer [www.bstbk.de] unter
der Rubrik Steuerberater-Suchservice bzw. von der
Bundesrechtsanwaltskammer empfohlener Link
[http://www.anwalt-suchservice.de/suche/index.jsp])
2.
die Banken, dort natürlich überwiegend die Anlagestrategien,
mit denen z.T. Anfangsverluste dafür sorgen können, dass man
eben nicht den Spitzensteuersatz von 42% zahlt. Dabei sollte
jedoch beachtet werden, dass es auch derzeit wieder eine
lebhafte Diskussion um die Verrechnung dieser Anfangsverluste
gibt. Nach den neuesten Planungen soll der berühmt gewordene §
2b EStG (Verlustzuweisungsgesellschaften) aufgehoben und durch
einen § 15 EStG ersetzt werden, der zum Teil ähnlichen Inhalt
hat, zum Teil aber sogar noch darüber hinausgehen soll. Bevor
also eine Geldanlage gestartet wird, sollte sodann wieder
Rücksprache mit dem steuerlichen Berater getroffen werden.:
Vielen Dank . . da spricht der Fachmann . . .
Neben all dieses Punkten ist es dann natürlich wichtig, das
„richtige“ Geldinstitut zu finden, welches die
Vermögensplanung individuell gestaltet. Dazu wird schon seit
einigen Jahren im Auftrag der
- Welt am Sonntag
- Euro am Sonntag
- Finanzen Euro
der so genannte Elite Report (ein Test der besten europäischen
Vermögensverwalter) herausgegeben. Den Elite Report 2005 (116
Seiten, € 39,90) kann man bestellen unter:
[email protected]
www.elitereport.de
Fax: 089/470 38 81
BARUL76
Weisst du zufällig noch die Steuersätze der Länder ?
Kann man seine deutsche Staatsbürgerschaft aufgeben ?
Hi!
Vorweg: offiziell im Aausland gemeldet sein, aber easy in Deutschland sitzen läuft nicht.
Die Schweiz ist m.E. nicht unbedingt das Ziel der Träume, denn man muss dann ja auch mit den Schweizern leben…
Nichts gegen Euch, liebe Helvetianer, aber oftmals sind die Deutschen zu Euch nicht 100%ig kompatibel…
Irgendwelche anderen wilden Länder wie Cayman Islands / Tuvalu Islands, Coconut Islands oder Trinidad & Tobago sind zwar steuerlich attraktiv, aber nach 3 Jahren langweilig.
San Marino lohnt sich auf Dauer nur, wenn man auch eine Geschäftstätigkeit ausübt, aber schön ist es da nicht wirklich wie ich finde.
Liechtenstein ist sauteuer, lohnt sich nur,w enn Du vorhast, illegal größere Summen verschwinden zu lassen. Für einen Lottogewinn also auch nicht praktikabel, denn dieser ist ja 1 Jahr steuerfrei.
Ich würde also empfehlen, Dich innerhalb dieses Jahres in Deutschland komplett ab und in Österreich anzumelden.
Dort bezahlst Du dann auf Deine Kapitalerträge faire 25% und bekommst dafür ein den deutschen Rahmenbedingungen zumeist vergleichbares, oft sogar besseres Land geboten.
Sich eine „Rente“ auszahlen lassen, ist wohl nicht das Ziel der Träume.
Man wendet sich üblicherweise an verschiedene Geldinstitute, lässt sich Konzepte mit gemischten Risiken (Riskomix) ausarbeiten und legt dann möglichst diversifiziert an.
Man erhält dann monatliche und/oder jährliche Zinszahlungen (die Rendite), von denen man gut leben kann. 6-8 % bei einer Fokussierung auf überwiegend sichere Anlagen sind möglich.
Abzuziehen ist natürlich noch die Gebühr von einem Maserati GT Spyder für diese meine Beratung… 
Grüße,
Mathias
Hallo Markus,
ich mach Dir einen Vorschlag, Du siedelst morgen in den von mir jetzt dann gegründeten SuperSteuerSpar-Staat um, der Steuersatz wird 5% betragen, was doch wirklich ein super Angebot ist.
So am Rande gesagt, wird das aber eine Vermögenssteuer sein, so dass Du die 5% jährlich auf Deine gesamten 20 Millionen + Zinsen abdrückst = mind. 1.000.000 €.
Weisst du zufällig noch die Steuersätze der Länder ?
Spaß beiseite, die nützen Dir garnichts, wenn Du die Bemessungsgrundlage nicht kennst.
Kann man seine deutsche Staatsbürgerschaft aufgeben ?
Warum? Die deutsche Besteuerung knüpft nicht an die deutsche Staatsbürgerschaft.
Grüße
Chris
Lottogewinn
Hi!
nur eine Kleinigkeit…
Für einen
Lottogewinn also auch nicht praktikabel, denn dieser ist ja 1
Jahr steuerfrei.
Das ist ein hartnäckiges Gerücht. Vielleicht kommt es von der früheren Vermögensteuer her, die immer zum 1.1 berechnet wurde.
Lottogewinne sind steuerfrei und das nicht zeitlich begrenzt. Verwendet man das Geld um damit Einkünfte wie Zinsen, Dividenden oder Vermietungseinnahmen zu erzielen, sind diese ab dem ersten Moment steuerpflichtig.
Ansonsten kann ich deinen Ausführungen nur zustimmen.
Viele Grüße
C.
Weisst du zufällig noch die Steuersätze der Länder ?
Spaß beiseite, die nützen Dir garnichts, wenn Du die
Bemessungsgrundlage nicht kennst.
Das verstehe ich nicht. Wenn ich in der BRD einen Höchststeuersatz von 42 Prozent habe und in einem anderen Land 35 Prozent, dann bringt mir der Steuersatz schon etwas. Ich muss Zinseinkünfte versteuern.
Welche Bemessungsgrundlage meinst du ?
Kann man seine deutsche Staatsbürgerschaft aufgeben ?
Warum? Die deutsche Besteuerung knüpft nicht an die deutsche
Staatsbürgerschaft.
Wenn man ins Ausland zieht, dann zahlt man doch (so ein Vorredner) für 10 Jahre die Differenz zur deutschen Steuer an Deutschland. Mit welcher Begründung ??? Weil man die deutsche Staatsbürgerschaft hat ! Oder nicht ?
Wenn ich Österreicher bin und nach meinem Leben in der BRD wieder nach Österreich gehe, muss ich diese 10 Jahre nicht abwarten, oder ?
Weisst du zufällig noch die Steuersätze der Länder ?
Spaß beiseite, die nützen Dir garnichts, wenn Du die
Bemessungsgrundlage nicht kennst.
Das verstehe ich nicht. Wenn ich in der BRD einen
Höchststeuersatz von 42 Prozent habe und in einem anderen Land
35 Prozent, dann bringt mir der Steuersatz schon etwas. Ich
muss Zinseinkünfte versteuern.
Welche Bemessungsgrundlage meinst du ?
Mit Bemessungsgrundlage meine ich, den zu Betrag auf den der Steuersatz angewendet wird.
z.B.
Zinseinkünfte 10.000 €
Land A: Steuersatz 42%, Freibetrag für Zinseinkünfte 2.000 €
–> Bemessungsgrundlage 10.000 € - 2.000 € = 8.000 € x 42% = 3.360 € Steuer
Land B: Steuersatz 35%, Freibetrag für Zinseinkünfte 0 €
–> Bemessungsgrundlage 10.000 € - 0 € = 10.000 € x 35% = 3.500 €
Trotz niedrigerem Steuersatz zahlst Du in Land B mehr Steuern.
Es kommt also nicht nur auf den Steuersatz an!
Kann man seine deutsche Staatsbürgerschaft aufgeben ?
Warum? Die deutsche Besteuerung knüpft nicht an die deutsche
Staatsbürgerschaft.
Wenn man ins Ausland zieht, dann zahlt man doch (so ein
Vorredner) für 10 Jahre die Differenz zur deutschen Steuer an
Deutschland. Mit welcher Begründung ??? Weil man die
deutsche Staatsbürgerschaft hat ! Oder nicht ?
Da bin ich vielleicht tatsächlich daneben gelegen, im Gesetz § 2 (1) AStG heisst es tatsächlich „… als Deutscher insgesamt mindestens 5 Jahre unbeschränkt einkopmmensteuerpflichtig war …“.
Es könnte also tatsächlich auf die deutsche Staatsbürgerschaft ankommen. Diese abzulegen dürfte aber trotzdem nichts nützen, denn dann war man trotzdem als Deutscher insgesamt 5 Jahre Einkommensteuerpflichtig, nur in Zukunft wäre man kein Deutscher mehr.
Allerdings gibt es dazu noch einen Beschluß des BVerfG (2 BvL 2/83 v. 14.5.1986), ich weis aber nicht was da drin steht.
Grüße
Chris