ESt-Erklärung für vergangene Jahre

Hallo Ihr Profis!

Also mal angenommen wir haben einen Arbeitnehmer, der seit mehreren Jahren ca. 36t € Bruttorabeitsgeld jährlich erhielt. Er hat jedoch niemals eine ESt-Erklärung eingereicht, weil er sich weder seiner Pflicht dazu bewusst war, noch von einer Finanzbehörde darauf aufmerksam gemacht wurde.

Frage I: Für wieviele Jahre kann der Steuerpflichtige rückwirkend die Einkommensteuererklärung einreichen und was hätte dies für Konsequenzen bzgl. Säumniss- bzw. Verspätungszuschlägen.

Frage II: Lohnt sich der Aufwand, Erklärungen für die Vergangenheit zu erstellen, wenn er eh nur den AN-Pauschbetrag ansetzen würde?

Hallo,

erhielt. Er hat jedoch niemals eine ESt-Erklärung eingereicht,
weil er sich weder seiner Pflicht dazu bewusst war, noch von
einer Finanzbehörde darauf aufmerksam gemacht wurde.

Frage I: Für wieviele Jahre kann der Steuerpflichtige
rückwirkend die Einkommensteuererklärung einreichen und was
hätte dies für Konsequenzen bzgl. Säumniss- bzw.
Verspätungszuschlägen.

Mein Finanzamt (FA) hat ganz kulant 2 Jahre rückwirkend noch angenommen. als Bsp.: bis 31.12.04 konnte man noch die ESt-Erklärung für 2002 und 2003 abgeben.
Aber das kann jedes FA sicherlich unterschiedlich bewerten.

Frage II: Lohnt sich der Aufwand, Erklärungen für die
Vergangenheit zu erstellen, wenn er eh nur den AN-Pauschbetrag
ansetzen würde?

Ich meine eher nicht.
Aber dafür habe ich das WISO-Steuerprogramm. Es sagt mir seit fast 17 Jahren meine Steuerauszahlung immer richtig voraus.
Sogar so richtig, das ich bei unterschiedlichen Beträge (zu meinen Ungunsten) gleich Widerspruch einlegen kann. Danach folgte immer eine Nachzahlung.

Tschüüüss

Olaf

Hallo Olaf,

Aber das kann jedes FA sicherlich unterschiedlich bewerten.

wie kommst Du denn darauf??

Ich meine eher nicht.

und wie begründest Du das?

Schöne Grüße

MM

Ach Mensch MM,

du hast doch gemerkt, dass er kein ausgesprochener Experte ist. Aber dennoch war seine Antwort sogar richtig.

Man darf als Singel-Steuerpflichtiger ohne Kinder seine Erklärung, wenn nur Einkünfte aus nichtselbständiger Arbeit vorliegen wie bereits gesagt, noch nach zwei Jahren abgeben.

Verpflichtet ist man dazu allerdings nicht. Vor allem, wenn man sowieso nur den Pauschbetrag ansetzt.

BARUL76

Servus Barul76,

hab ja auch bloß ein bissel gekläfft („der will nur spielen“…).

Die Sache mit dem „Ermessensspielraum“ der Finanzämter hätte mir nicht weh getan, aber die Vermutung, die Abgabe einer ESt-Erklärung würde sich wohl nicht lohnen, lässt sich mit den vorliegenden Angaben nicht begründen. Es gibt haufenweise Arbeitgeber, die keinen LoJa durchführen.

Besonders weil es so einfach ist (muss gar nicht mal Geld kosten wie bei WiSo, sondern kann auch für lau mit Elster gemacht werden), ist die Empfehlung, einfach mal zu rechnen, ohne weitere Spekulationen die richtige.

Schöne Grüße

MM

Hallo Martin,

da muss ich auch mal kläffen…

Besonders weil es so einfach ist (muss gar nicht mal Geld
kosten wie bei WiSo, sondern kann auch für lau mit Elster
gemacht werden), ist die Empfehlung, einfach mal zu rechnen,
ohne weitere Spekulationen die richtige.

"für lau mit dem Elster"programm, das ist doch nicht für solche, die sich fragen, ob es sich lohnt „nur den AN-Pauschbetrag“ anzusetzen.
Den da kann man gleich von Hand die Formulare ausfüllen - denn nichts anderes ist das Elsterprogramm.
Man kann mit Elster den ausgefüllten Antrag online zu FA schicken - das wars.
Zusätzlich muss man aber trotzdem dann doch doch eine Druckversion zum FA schicken oder bringen. Also nicht wirklich etwas gewonnen.

Die Sache mit dem „Ermessensspielraum“ der Finanzämter hätte
mir nicht weh getan, aber die Vermutung, die Abgabe einer
ESt-Erklärung würde sich wohl nicht lohnen, lässt sich mit den
vorliegenden Angaben nicht begründen. Es gibt haufenweise

darum war der Hinweis auf das WISO-Programm erwähnt, denn das fragt meist noch nach anderen Sachen und quetscht den bereitwilligen Steuerzahler dann noch nach Erstattungsmöglichkeiten aus.
Da bleibt das Elsterprogramm stumm wie das Papierformular.

btw: es gibt sicherlich noch andere sprechende/interaktive Steuerprogramme ausser das von WISO, aber für mich gilt da aber „never change a winning team“.

Tschüüüüsss

Olaf

Hallo Olaf,

Man kann mit Elster den ausgefüllten Antrag online zu FA
schicken - das wars.

Das stimmt nicht. Wenn Du Dein Augenmerk in den unteren Bereich des angezeigten Bildes lenkst, siehst Du detaillierte Erläuterungen zu jedem einzelnen Eingabefeld. Das einzige Problem in diesem Zusammenhang ist, dass da bei Elster nicht steht: „RIESENKNALLER! Der STEUERHAMMER! Gönnen Sie Eichel KEINEN CENT ZUVIEL!!! - Experten verraten Ihnen, wie es geht!“, sondern einfach bloß mit Erläuterungstexten abgefragt wird, was man sich sonst aus den schwer lesbaren Broschürchen zusammenklauben musste, die mit den LSt-Karten verschickt wurden.

Wenn Du nach rechts oben schaust, findest Du unter „Extras“ die Option „Steuerberechnung“, mit der Du (beiläufig besser detailliert als bei vielen handelsüblichen ESt-Assistenten) eine Simulation der Veranlagung erzeugen kannst, die genau so aufgebaut ist wie der ESt-Bescheid, und die erlaubt

  • beliebige Situationen zu simulieren, so dass die Auswirkungen jedes Ansatzes leicht sichtbar werden
  • die übermittelte Version als Simulation auszudrucken, so dass innerhalb von Minuten der ESt-Bescheid auf Abweichungen von der Erklärung geprüft werden kann

Vor der Übermittlung macht Elster eine Plausibilitätsprüfung, die die Anzahl von notwendigen Rückfragen wegen unvollständiger Angaben auf ein Minimum reduziert.

Das unterschriebene Kurzprotokoll, das unverändert auf Papier zum FA muss, wird mit einem reduzierten Umfang von Belegen begleitet.

Elster-Erklärungen werden in ziemlich großem Umfang durchgewunken, wie sie reinkommen.

Was will man mehr, eigentlich?

Ich täte kein Geld dafür ausgeben, dass das Ganze spricht, piept, Musik spielt und sonstwasfür Animationen zeigt, und demnächst entweder einen größeren Arbeitsspeicher oder eine größere Festplatte oder im schlechtesten Fall eine neue CPU heischt, um noch schönere Musik zu machen und noch naturgetreuer mit mir zu sprechen.

Und mich letztlich doch im Unklaren über den spätesten möglichen Abgabetermin für meine Antragsveranlagung lässt.

Schöne Grüße

MM