Umzugskostenpauschale bei Jahreswechsel

Hallo,
ein Arbeitnehmer hat ab November 2004 eine neue Arbeitsstelle (bei einem neuem Arbeitgeber) angetreten. Aus diesem Grund zieht er um, die alte Wohnung liegt ca. 170 km von der neuen Arbeitsstätte entfernt, die neue rund 30 km.

Die Miete der neuen Wohnung beginnt im November 2004, hier hat er unter der Woche auch gewohnt. Der Mietvertrag der alten Wohnung lief noch bis Ende Januar 2005. Der Umzug war erst im Januar 2005 vollständig abgeschlossen (letzte Transporte, Renovierung der alten Wohnung).

Die Umzugskostenpauschale (privat vorgenommener Umzug) möchte er aus steuerlichen Gründen für das neue Jahr 2005 geltend machen, nicht für 2004. Besteht dieses Wahlrecht oder gibt es den Zwang, die Umzugskostenpauschale bei diesem Jahreswechsel für 2004 anzusetzen.

Welchen Einfluss hat das Jahr der steuerlichen Absetzung des Umzugs auf die Absetzbarkeit der doppelten Miete (kann er diese überhaupt absetzen)?

Vielen Dank für Erläuterungen.

Christian

Hi,

sehr interessant…

Zunächst mal ist festzustellen, dass durch die zwei gleichzeitigen Haushalte ein doppelter Haushalt vorliegt.

Für den Umzug zum Bezug der zweiten Wohnung kann keine Umzugskostenpauschale geltend gemacht werden, aber tatsächliche Umzugskosten.
Bei Beendigung eines doppelten Haushalts normalerweise auch nicht, aber hier erfolgt ja kein Rückumzug in die erste Wohnung sondern ein Komplettumzug in die neue Wohnung. Da kann die Umzugskostenpauschale dann bei Aufgabe der alten Wohnung (in 2005) geltend gemacht werden.

Viele Grüße
C.

Doppelte Haushaltsführung + Umzugskostenpauschale
Hallo,

Zunächst mal ist festzustellen, dass durch die zwei
gleichzeitigen Haushalte ein doppelter Haushalt vorliegt.

Für den Umzug zum Bezug der zweiten Wohnung kann keine
Umzugskostenpauschale geltend gemacht werden, aber
tatsächliche Umzugskosten.
Bei Beendigung eines doppelten Haushalts normalerweise auch
nicht, aber hier erfolgt ja kein Rückumzug in die erste
Wohnung sondern ein Komplettumzug in die neue Wohnung. Da kann
die Umzugskostenpauschale dann bei Aufgabe der alten Wohnung
(in 2005) geltend gemacht werden.

Vielen Dank für die bisherigen Erläuterungen.
Wie müsste der Arbeitnehmer am besten argumentieren, um a) für Ende 2004, später - nach Jahreswechsel - auch für Januar 2005 die doppelte Haushaltsführung anerkannt zu bekommen und b) um für 2005 die Umzugskostenpauschale geltend machen zu können. Die Mietverträge liegen vor. In der Realität war der Umzug schon in 2004 weitgehend abgeschlossen, so liegen auch für November 2004 Lkw-Quittungen vor, die der Arbeitnehmer ja aber nicht unbedingt vorzeigen müsste, das Telefon war auch bereits im alten Jahr vollständig umgemeldet. Gibt es Mindestanforderungen für den Lebensmittelpunkt (Arbeitnehmer ist alleinstehend), die ggf. geprüft werden könnten?

Vielen Dank für ein paar weitere Tipps

Christian