Grenze der Einkünfte für Eigenheimzulage

Hallo!

Wer kann mir sagen, wie hoch die Einkünfte eines Ledigen maximal sein dürfen, damit er einen Anspruch auf Eigenheimzulage hat?

Ich hoffe, das diese Frage hier im Brett richtig ist. Vielen Dank schon mal im voraus.

Sven

Es gelten zusammenfassend für 2 Jahre die Einkommensgrenzen von 70.000 Euro für Ledige zzgl. 30.000 Euro je Kind.
Eigenheimzulage: Grundzulage von 1% der Anschaffungskosten oder Herstellungskosten, maximal jedoch 1.250 Euro pro Jahr und 800 Euro je Kind für den Förderzeitraum von 8 Jahren.

Hallo und vielen Dank!

Sven