eBay und Vorsteuer?

Hallo,
ich habe mal wieder eine Frage die mich bewegt und ich hoffe, ihr könnt mich aufhellen:

Ein Gewerbetreibender hat es versäumt (wie von eBay empfohlen), sich auf der Grundlage seiner USt-IdNr. Nettorechnungen von eBay ausstellen zu lassen.

Somit erhielt er Bruttorechnungen mit einer ausgewiesenen Mehrwertsteuer.
Nun hat eBay seinen Sitz in der Schweiz, also außerhalb der EU. Die Schweiz hat eine Mehrwertsteuer von 7,6 %. Die Rechnung von eBay weist jedoch eine Mwst. in Höhe von 16 % aus. Der Gewerbetreibende geht somit davon aus, dass es sich bei dieser Mwst. um die deutsche Mwst. handelt und macht sie als Vorsteuer gegenüber dem Finanzamt geltend.

Nun das für mich verwirrende: Bei eBay ist zu lesen:"…Gewerbetreibende mit Sitz in einem EU-Mitgliedsstaat werden in der Regel nicht, wie sonst üblich, die auf eBay-Gebühren bezahlte, in einer Bruttorechnung ausgewiesene Mwst. als Vorsteuer geltend machen können…" und deshalb bieten sie die Ausstellung von Nettorechnungen an.

Frage 1: Wie wird eBay dies meinen? Weshalb sollte ein Gewerbetreibender diese ausgewiesene MwSt. nicht als Vorsteuer geltend machen können oder trifft das vielleicht nur auf andere EU-Staaten zu?

Frage 2: Sollte die Geltendmachung der Vorsteuer falsch gewesen sein, wäre es wohl richtig, dass der Gewerbetreibende die Mwst. rückwirkend wieder an das Finanzamt abführt. Aber: Könnte der Gewerbetreibende dann in diesem Fall als Betriebskosten tatsächlich nur die Nettobeträge als Ausgaben geltend machen?

MfG
Sabine

Hi,

aus der letzten Diskussion zum Thema Ebay und Umsatzsteuer habe ich
FAQ:1637 zusammengebastelt:

Falls der Leistungsempfänger kein Unternehmer ist, ist der Ort der Leistung ebenfalls in D, aber die USt schuldet nicht der Leistungsempfänger, sondern der im Ausland ansässige Unternehmer, der die Leistung erbringt.
==> ohne USt-ID wird man als Nichtunternehmer behandelt und Ebay schuldet die Umsatzsteuer.

Die Erläuterungen von Ebay sind in diesem Punkt sehr ungenau.

Viele Grüße
C.

weiterer Punkt!
Ein weiterer Punkt ist das ebay keine Rechnungen per Post versendet.

Selbst ausgedruckte Rechnungen die man per Email erhalten hat sind aber nicht Vorsteuerabzugsfähig!!!