Hallo,
ich habe mal wieder eine Frage die mich bewegt und ich hoffe, ihr könnt mich aufhellen:
Ein Gewerbetreibender hat es versäumt (wie von eBay empfohlen), sich auf der Grundlage seiner USt-IdNr. Nettorechnungen von eBay ausstellen zu lassen.
Somit erhielt er Bruttorechnungen mit einer ausgewiesenen Mehrwertsteuer.
Nun hat eBay seinen Sitz in der Schweiz, also außerhalb der EU. Die Schweiz hat eine Mehrwertsteuer von 7,6 %. Die Rechnung von eBay weist jedoch eine Mwst. in Höhe von 16 % aus. Der Gewerbetreibende geht somit davon aus, dass es sich bei dieser Mwst. um die deutsche Mwst. handelt und macht sie als Vorsteuer gegenüber dem Finanzamt geltend.
Nun das für mich verwirrende: Bei eBay ist zu lesen:"…Gewerbetreibende mit Sitz in einem EU-Mitgliedsstaat werden in der Regel nicht, wie sonst üblich, die auf eBay-Gebühren bezahlte, in einer Bruttorechnung ausgewiesene Mwst. als Vorsteuer geltend machen können…" und deshalb bieten sie die Ausstellung von Nettorechnungen an.
Frage 1: Wie wird eBay dies meinen? Weshalb sollte ein Gewerbetreibender diese ausgewiesene MwSt. nicht als Vorsteuer geltend machen können oder trifft das vielleicht nur auf andere EU-Staaten zu?
Frage 2: Sollte die Geltendmachung der Vorsteuer falsch gewesen sein, wäre es wohl richtig, dass der Gewerbetreibende die Mwst. rückwirkend wieder an das Finanzamt abführt. Aber: Könnte der Gewerbetreibende dann in diesem Fall als Betriebskosten tatsächlich nur die Nettobeträge als Ausgaben geltend machen?
MfG
Sabine