Zusammenveralagung sinnvoll?

Hallo Forum!

Ich würde gerne wissen was ihr zu folgender Sachlage für eine Meinung habt!

Steuerpflichtiger 1 hat als Angestellter ein Bruttoeinkommen von 26.000 Euro Steuerklasse III und bereits 1000 Euro Lohnsteuer gezahlt!
Steuerpflichtiger 2 ist selbständig Tätig (Gewerbe) und hat einen Verlust von 500 Euro sowie Steuerklasse V.

Geheiratet wurde 2004 von daher wäre für die Einkommenssteuererkärung 2004 erstmals eine Zusammenveranlagung möglich! Ist diese sinnvoll und würde eine Steuernachzahlung oder eher eine Steuerrückerstattung bei der oben genannten Konstellation wahrscheinlich sein?

Gruss
Thomas

Hallo Thomas,

klare Sache, die Zusammenveranlagung.
Warum:

  1. Bei einer Einzelveranlagung würdest du mit StKl I berechnet, was eine steuerliche Belastung von 3776,- EUR EST, 207,- SolZ und ggf. KiSt bedeuten würde. Gezahlt hast du aber nur 1000, was also zu einer saftigen Nachzahlung führen würde.

  2. Bei der Zusammenveranlagung wäre die ESt 2004 in StKl III 850,- EUR. Allein hier würdest Du also schon 250,- EUR wg. zuvielgezahlter LSt zurückbekommen. Der Verlust des Ehegatten senkt sebstverständlich auch dein zu versteuernde Einkommen. Somit also ein weiterer klarer Punkt für die Zusammenveranlagung. Und als letztes natürlich der Splittingvorteil, den man natürlich auch nur bei einer Zusammenveranlagung beanspruchen kann.

Gruß
Michael