Hallo Leute,
mir ist bekannt, dass diese Themen teilweise schon sehr umfassend behandelt wurden. Ich hab aber noch ein paar Fragen dazu:
Thema Mantel-GmbH:
Zum Angebot steht eine Mantel GmbH deren Bilanz vereinfacht wie folgt aussieht:
Aktiva |Passiva
Kasse -5.000€ Stammkapital 25.000€
Verlustvortrag -30.000€
_________________________________________
-5.000€ -5000€
Kurz zur Info: es werden weitere Einlagen getätigt, sodass der Negativbetrag der Bilanz ausgeglichen wird.
Es geht also, im übertragenen Sinne um den Verlustvortrag.
Die GmbH ist defakto Pleite. Den Verlustvortrag kann ich als neuer Eigentümer nach §8 Abs. 4 KStG nicht übernehmen. Soweit bin ich.
Was passiert allerdings mit dem Verlustvortrag nach Eröffnung der Geschäftstätigkeit?
Meine Fragen:
Wie behandle ich Ihn weiter in der Bilanz?
Kann ich den Ausgleich des Verlustvortrages als Ausgaben zur Gründung steuerlich geltend machen, was eine Umgehung des §8 Abs. 4 KStG bedeuten würde?
Wie hoch müßten die neuen Einlagen mindestens sein, damit nicht die Durchgriffshaftung des §11 Abs 2 GmbHG greift?
Wie schnell kann der Geschäftsbetrieb aufgenommen werden sollte ich den Mantel kaufen?
Thema GnbH:
Mir ist bekannt, dass viele von euch die Nase rümpfen wenn es um das Thema Kauf einer MAntel GmbH geht. Die Wahlfrage zwischen neuer GmbH und Mante GmbH bezieht sich auch die Schnelligkeit des Geschäftsantritts.
Womit kann ich schneller an den Markt gehen?
Welchen Tip könnt Ihr mir geben wenn es mit der Gründung sehr schnell gehen muss?
Thema GmbH § Co KG:
Der Gründungsvorgang ist mir bekannt, aslo erst GmbH dann 2. Gesellschaftsvertrag, dann KG.
KG ist ja bekanntlich Personengesellschaft und GmbH Kapitalgesellschaft.
Wie sieht es nun mit der Besteuerung aus? Ich weiß man sollte das eigentlich wissen…
Seh ich das richitg, dass die KG nach EStG besteuert wird und die Einkünfte der GmbH dann noch nach KStG, oder unterliege ich da einem Irrtum?
Vielleicht ein konkretes Beispiel:
Die KG macht Gewinn von 100.000€. Eigentlich würde dieser Gewinn dann dem Vollhafter ESt-pflichtig angerechnet und er müsste seine indiv. ESt zahlen. Da der Vollhafter aber eine GmbH ist, unterliegt der Gewinn vonn 100.000€ nicht dem ESt sondern dem KStG und wird mit 25% versteuert. Richitg oder falsch?
Ich hoffe Ihr könnt mir dabei helfen.
Ich danke euch allen.
Gruß
Alex