Hallo Allerseits,
kann ein Hausbesitzer die Kosten im Jahr 2004 für die Anbindung an die städtische Wasser- und Abwasserversorgung (immerhin 5.600 EUR) in seiner Steuererklärung in voller Höhe geltend machen?
Ich hab gehört, dass dieser Betrag über mehrere Jahre „abgeschrieben“ werden muss. Stimmt das? Wenn ja, wieviele Jahre?
Danke an alle im Voraus!
Antje
Hallo,
die erstmalige Anbindung an die städtische Wasserversorgung gehören zu den Herstellungskosten des Gebäudes bzw. zu den Anschaffungskosten des Grund und Bodens. Es kommt also darauf an, wie diese Grundstück genutzt wird.
1.) Selbst bewohnt:
Da das Gebäude selber bewohnt ist, kommt nur evtl. die Eigenheimzulage in betracht. Folglich erhöhen die Kosten die Bemessungsgrundlage für die Eigenheimzulage
2.) Vermietet:
Bei der Vermietung sind die Anschaffungskosten und Herstellungskosten aufzuteilen. Ein Teil der Kosten entfallen auf den Grund und Boden ein anderer Teil auf das Gebäude. Das Gebäude kann nun über einen festgelegten Zeitraum abgeschrieben werden und als Werbungskosten geltend gemacht werden. Folglich erhöhen die Kosten anteilig die Bemessungsgrundlage für die Abschreibung
3.) für den eigenen Betrieb:
Wie bei 2.) blos mit dem Unterschied, dass die Abschreibung eine andere Höhe hat und dass es sich dann um Betriebsausgaben handelt
Grüßle Soni
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