Rechnung in die Schweiz

Hallo,

Ein Unternehmer aus Deutschland unterstützt im Bereich Office Management ein Unternehmen in der Schweiz. Die Tätigkeiten werden hauptsächlich in Deutschland ausgeführt. Einmal im Monat ist der Auftragnehmer aus Deutschland für 2 Tage in der SChweiz.

Der komplette Rechnungsbetrag beläuft sich im Monat so auf ca. 1.500 -1.800 EUR

Wie sieht das jezt mit der Mehrwertsteuer aus?

Vielen Dank für Ihre Hilfe.

S. Reinfeld

Hallo Sandra,

leider ist der Punkt, auf den es ankommt, mit „Bereich Office Management“ eher vage umrissen.

Ort der Leistung ist im geschilderten Fall die CH, wenn es sich um eine der „Katalogleistungen“ aus § 3a Abs 4 UStG handelt. Im vorliegenden Fall kämen aus dem Katalog etwa in Frage:

  • Leistungen, die der Werbung und Öffentlichkeitsarbeit dienen
  • Leistungen aus der Tätigkeit als Ingenieur sowie ähnliche Leistungen anderer Unternehmer, insbesondere die rechtliche, wirtschaftliche und technische Beratung
  • Datenverarbeitung

Falls die konkrete Tätigkeit hierzu passt, ist es unerheblich, wo der Unternehmer, der die Leistung erbringt, hauptsächlich tätig wird. Ort der Leistung ist die CH, die Leistung ist steuerbar in der CH.

Falls die konkrete Tätigkeit nicht hierzu passt, ist der Ort der (einheitlichen) Leistung D, wo der ausführende Unternehmer sein Unternehmen betreibt. Also Regelsatz 16% USt.

Grundsätzlich darf die sonstige Leistung nicht mit einer Lieferung von Waren verwechselt werden. USt-Befreiungen nach Art der Ausfuhr oder der innergemeinschaftlichen Lieferung spielen im Fall der sonstigen Leistung an einen Unternehmer im Ausland keine Rolle.

Schöne Grüße

MM

Hallo,

danke für die ausführliche Antwort. Aber wesentlich schlauer bin ich nicht…

Wird das so stark überprüft?

Folgende Tätigkeiten werden in D ausgeführt: Bewerbungen sichten und beantworten, Hotels buchen, Events vorbereiten und noch so anderen Sekretärinnenkram. Einmal im Monat wird in Zürich die Buchhaltung gemacht.

Wie läuft das ganze rein bürokratisch? Rechnung ohne MwSt. und die Steuer hier separat abführen? Stehe irgendwie auf dem Schlauch…

Sandra

Hallo nochmal,

Aber wesentlich schlauer bin ich nicht…

Kurz zusammengefasst: Unternehmer in D erbringt für Unternehmer in CH eine Leistung, die in D steuerbar = der deutschen USt unterworfen ist. Heißt, er behandelt alles genau so, wie er es tun würde, wenn sein Auftraggeber in D säße.

Wird das so stark überprüft?

Zum Grad der Kooperation zwischen den Behörden in CH und D kann ich nichts sagen. Sicher ist: Wenn sich herausstellen sollte, dass in keinem der beiden Länder Steuern abgeführt werden, wirds arg haarig…

Einmal im Monat wird in
Zürich die Buchhaltung gemacht.

Hmm… Dann solltest Du Dich eigentlich in internationalen USt-Geschichten besser auskennen als ich??

Wie läuft das ganze rein bürokratisch? Rechnung ohne MwSt. und
die Steuer hier separat abführen?

Rechnung mit 16% USt, USt an das in D zuständige Betriebsstättenfinanzamt abführen.

Der Empfänger der Leistung kann sich die deutsche USt durch das Bundesamt für Finanzen auf Antrag als Vorsteuer vergüten lassen.

Schöne Grüße

MM