Hallo,
wir haben eine kleine GbR, zwar mit kleinem Umsatz aber wir verlangen denoch MwSt. Wir wollen jetzt eine Öffentliche Veranstaltung durchführen - wie funktioniert das genau?
Wie wird der Eintritt versteuert bzw. der Verdienst bei den Getränken?! Wie rechne ich da die MwSt ??
Gleiches gilt ja dann für einen Wochenendaufenthalt für Jugendliche bei dem sie Teilnahmegebühr bezahlen müssen, oder ?!
Gruß,
Loray
Hallo Loray,
ich gehe davon aus, dass der Ort der Leistung jeweils in Deutschland ist. Dann gilt:
Wie wird der Eintritt versteuert
Falls es sich um die Veranstaltung von Theatervorführungen oder Konzerten, Filmvorführung (jugendfrei), Zirkusvorführungen handelt: Ermäßigter Steuersatz 7%. Sonst 16%
bzw. der Verdienst bei den
Getränken?!
Vorsicht! Besteuert wird abgesehen von ein paar Sonderfällen („Differenzbesteuerung“, „Margenbesteuerung“) immer der Umsatz - unabhängig davon, was ein Unternehmer daran verdient.
Verkauf von Getränken zum Verzehr an Ort und Stelle >> 16% USt.
Wie rechne ich da die MwSt ??
Genauso wie die Umsatzsteuer (so heißt das Ding in Wirklichkeit):
Im Fall 16%: Einnahmen durch 1,16 mal 0,16 = USt. Abzüglich anrechenbare Vorsteuer (aus Rechnungen von anderen Unternehmern) = abzuführende USt.
Gleiches gilt ja dann für einen Wochenendaufenthalt für
Jugendliche bei dem sie Teilnahmegebühr bezahlen müssen, oder
Falls es sich um eine kommerzielle Veranstaltung handelt (nicht gemeinnützig, nichts mit Jugendhilfe und dergleichen): Regelsatz 16% USt.
Schöne Grüße
MM