Beruflicher Umzug und Wohneigentum

Hallo Experten,

ich wüsste gerne, ob man in so einem Fall steuerlich etwas absetzen kann:

Derzeit steht bei mir ein beruflicher Umzug von München ins Rhein-Main-Gebiet an. Ich möchte dort eigentlich nur arbeiten und nicht meinen Lebensmittelpunkt haben. Ich denke daher daran, mir dort nur ein kleines möbliertes Zimmer zu mieten. Seit längerem überlege ich, mir eine Eigentumswohnung zu kaufen. Die soll allerdings auch nicht in München sein (zu teuer! und außerdem bin ich hier auch nur wegen des Jobs).

Wie sieht es also aus, wenn ich jetzt von München ins Rhein-Main-Gebiet ziehe, meine Möbel zwischenlagere und mir in z.B. einem halben Jahr eine Wohnung in Würzburg oder Regensburg kaufe, die ich erst mal nur als Wochenendheimfahrerin nutze? Kann man steuerlich z.B. die Zweitwohnung absetzen, wenn man das in dieser Reihenfolge macht?

Vielen Dank!

Sandra

PS: Ich bin Single

doppelter Haushalt
Hallo,

Derzeit steht bei mir ein beruflicher Umzug von München ins
Rhein-Main-Gebiet an. Ich möchte dort eigentlich nur arbeiten
und nicht meinen Lebensmittelpunkt haben. Ich denke daher
daran, mir dort nur ein kleines möbliertes Zimmer zu mieten.
Seit längerem überlege ich, mir eine Eigentumswohnung zu
kaufen. Die soll allerdings auch nicht in München sein (zu
teuer! und außerdem bin ich hier auch nur wegen des Jobs).

berufliche Veranlassung ist also da

Wie sieht es also aus, wenn ich jetzt von München ins
Rhein-Main-Gebiet ziehe, meine Möbel zwischenlagere

dann ist das kein doppelter Haushalt, denn zwischengelagerte Möbel sind kein Hausstand.

und mir in
z.B. einem halben Jahr eine Wohnung in Würzburg oder
Regensburg kaufe, die ich erst mal nur als
Wochenendheimfahrerin nutze?

neue Wohnung ist nur über Eigenheimzulage begünstigt -wenn diese nicht bis dahin ganz abgeschafft ist
Doppelter Haushalt ist m.E. nicht gegünstigt, da privat veranlasst.

Kann man steuerlich z.B. die
Zweitwohnung absetzen, wenn man das in dieser Reihenfolge
macht?

m.E. nicht s.o.

Viele Grüße
C.

Hallo Cirwalda,

vielen Dank für die Antwort! Das hilft mir schon mal weiter. Ein paar Fragen hätte ich allerdings noch, weil ich nicht alles verstanden habe (Steuern sind ein Buch mit mindestens 10 Siegeln für mich *ggg*).

dann ist das kein doppelter Haushalt, denn zwischengelagerte
Möbel sind kein Hausstand.

Ich habe mir aber mal sagen lassen, dass man die Lagerung absetzen kann, wenn man aus beruflichen Gründen umzieht. Im Rahmen der Umzugskosten sozusagen. Man findet ja nicht unbedingt sofort eine geeignete Wohnung. Und ins Rhein-Main-Gebiet ziehe ich absolut aus beruflichen Gründen. Sonst hätte ich da nichts verloren (nichts für ungut an alle Rhein-Mainer!).

neue Wohnung ist nur über Eigenheimzulage begünstigt -wenn
diese nicht bis dahin ganz abgeschafft ist
Doppelter Haushalt ist m.E. nicht gegünstigt, da privat
veranlasst.

Ja, ich hoffe mal, dass es die Eigenheimzulage bis denne noch gibt. Aber absetzen wollte ich eigentlich nicht die Eigentumswohnung. Die ist natürlich privat. Aber wenn ich sie kaufe, werde ich trotzdem noch ein möbliertes Zimmer an meinem Arbeitsort (Darmstadt) benötigen. Zumindest so lange, bis ich vielleicht doch mal Glück habe und in Regensburg einen vernünftigen Job finde. Ist das definitiv nicht absetzbar? Dann wirds nämlich mit meiner Finanzierung für die Wohnung eng, wenn ich auch noch 300 Euro monatlich für das Zimmer blechen muss und steuerlich nichts angerechnet wird.

Vielen Dank und viele Grüße

Sandra

Umzugskosten
Hallo Sandra,

Ein paar Fragen hätte ich allerdings noch, weil ich nicht
alles verstanden habe (Steuern sind ein Buch mit mindestens 10
Siegeln für mich *ggg*).

da bist du nicht allein…

dann ist das kein doppelter Haushalt, denn zwischengelagerte
Möbel sind kein Hausstand.

Ich habe mir aber mal sagen lassen, dass man die Lagerung
absetzen kann, wenn man aus beruflichen Gründen umzieht. Im
Rahmen der Umzugskosten sozusagen. Man findet ja nicht
unbedingt sofort eine geeignete Wohnung. Und ins
Rhein-Main-Gebiet ziehe ich absolut aus beruflichen Gründen.
Sonst hätte ich da nichts verloren (nichts für ungut an alle
Rhein-Mainer!).

das ist ein anderes Thema; schau mal unten unter „Umzugskostenpauschale bei Jahreswechsel“
Für den Umzug von der bisherigen Hauptwohnung in die Zweitwohnung sind die Kosten des Transports des Hausrats, Mehraufwand für Verpflegung, nachgewiesene Übernachtungskosten, notwendige Einrichtungs- und Ausstattungsgegenstände in der Zweitwohnung -soweit zusätzlich angeschafft- Such- und Besichtigungsfahrten (wie Dienstreisen), die Maklergebühr, aber die Umzugskostenpauschale nur bei Auflösung des bisherigen Hauptwohnsitzes. Hat man wegen Kündigungsfrist oder wegen Renovierung vor Einzug eine der beiden Wohnungen zwar gemietet, aber nicht mehr oder noch nicht genutzt, so können diese Aufwendungen für die jeweils nicht genutzte Wohnung geltend gemacht werden.

Zu Kosten der Zwischenlagerung der Möbel aus der Hauptwohnung habe ich nichts gefunden. Ist aber eher mit dem privaten Wohnung in Zusammenhang, also nicht abziehbar. Bei späteren Umzug der Hauptwohnung an den Ort der Zweitwohnung, also Beendigung des doppelten Haushalts durch vollständigen Umzug kann man aber probieren, ob das anerkannt wird. Du hast aber keinen vollständigen Umzug ins Rhein-Main-Gebiet geplant, also geht das nicht.

Klingt alles leider konfus- Ich empfehle dir deshalb bei so viel abziehbaren Kosten ein leistungsfähiges Steuerprogramm anzuschaffen oder besser gleich zum Steuerberater zu gehen. Lohnsteuerhilfevereine können für diese Fallkonstellation auch gut geeignet sein. Hör dich einfach mal im Bekanntenkreis um, ob sie jemanden empfehlen können. Eine ordentliche Ausbildung sollte er aber schon haben. Mit schwarzen Beratern macht man sich nicht wirklich eine Freude :wink:

Viele Grüße
C.

neue Wohnung ist nur über Eigenheimzulage begünstigt -wenn
diese nicht bis dahin ganz abgeschafft ist
Doppelter Haushalt ist m.E. nicht gegünstigt, da privat
veranlasst.

Ja, ich hoffe mal, dass es die Eigenheimzulage bis denne noch
gibt. Aber absetzen wollte ich eigentlich nicht die
Eigentumswohnung. Die ist natürlich privat. Aber wenn ich sie
kaufe, werde ich trotzdem noch ein möbliertes Zimmer an
meinem Arbeitsort (Darmstadt) benötigen. Zumindest so lange,
bis ich vielleicht doch mal Glück habe und in Regensburg einen
vernünftigen Job finde. Ist das definitiv nicht absetzbar?
Dann wirds nämlich mit meiner Finanzierung für die Wohnung
eng, wenn ich auch noch 300 Euro monatlich für das Zimmer
blechen muss und steuerlich nichts angerechnet wird.

Vielen Dank und viele Grüße

Sandra

Danke!
Ich glaube, jetzt fange ich an, ein bisschen durchzublicken. Um den Steuerberater werde ich wohl nicht rumkommen. Aber erst mal, war es für mich wichtig, wenigstens ungefähr zu wissen, was auf mich zukommt.

Vielen Dank!