Umzugskosten
Hallo Sandra,
Ein paar Fragen hätte ich allerdings noch, weil ich nicht
alles verstanden habe (Steuern sind ein Buch mit mindestens 10
Siegeln für mich *ggg*).
da bist du nicht allein…
dann ist das kein doppelter Haushalt, denn zwischengelagerte
Möbel sind kein Hausstand.
Ich habe mir aber mal sagen lassen, dass man die Lagerung
absetzen kann, wenn man aus beruflichen Gründen umzieht. Im
Rahmen der Umzugskosten sozusagen. Man findet ja nicht
unbedingt sofort eine geeignete Wohnung. Und ins
Rhein-Main-Gebiet ziehe ich absolut aus beruflichen Gründen.
Sonst hätte ich da nichts verloren (nichts für ungut an alle
Rhein-Mainer!).
das ist ein anderes Thema; schau mal unten unter „Umzugskostenpauschale bei Jahreswechsel“
Für den Umzug von der bisherigen Hauptwohnung in die Zweitwohnung sind die Kosten des Transports des Hausrats, Mehraufwand für Verpflegung, nachgewiesene Übernachtungskosten, notwendige Einrichtungs- und Ausstattungsgegenstände in der Zweitwohnung -soweit zusätzlich angeschafft- Such- und Besichtigungsfahrten (wie Dienstreisen), die Maklergebühr, aber die Umzugskostenpauschale nur bei Auflösung des bisherigen Hauptwohnsitzes. Hat man wegen Kündigungsfrist oder wegen Renovierung vor Einzug eine der beiden Wohnungen zwar gemietet, aber nicht mehr oder noch nicht genutzt, so können diese Aufwendungen für die jeweils nicht genutzte Wohnung geltend gemacht werden.
Zu Kosten der Zwischenlagerung der Möbel aus der Hauptwohnung habe ich nichts gefunden. Ist aber eher mit dem privaten Wohnung in Zusammenhang, also nicht abziehbar. Bei späteren Umzug der Hauptwohnung an den Ort der Zweitwohnung, also Beendigung des doppelten Haushalts durch vollständigen Umzug kann man aber probieren, ob das anerkannt wird. Du hast aber keinen vollständigen Umzug ins Rhein-Main-Gebiet geplant, also geht das nicht.
Klingt alles leider konfus- Ich empfehle dir deshalb bei so viel abziehbaren Kosten ein leistungsfähiges Steuerprogramm anzuschaffen oder besser gleich zum Steuerberater zu gehen. Lohnsteuerhilfevereine können für diese Fallkonstellation auch gut geeignet sein. Hör dich einfach mal im Bekanntenkreis um, ob sie jemanden empfehlen können. Eine ordentliche Ausbildung sollte er aber schon haben. Mit schwarzen Beratern macht man sich nicht wirklich eine Freude 
Viele Grüße
C.
neue Wohnung ist nur über Eigenheimzulage begünstigt -wenn
diese nicht bis dahin ganz abgeschafft ist
Doppelter Haushalt ist m.E. nicht gegünstigt, da privat
veranlasst.
Ja, ich hoffe mal, dass es die Eigenheimzulage bis denne noch
gibt. Aber absetzen wollte ich eigentlich nicht die
Eigentumswohnung. Die ist natürlich privat. Aber wenn ich sie
kaufe, werde ich trotzdem noch ein möbliertes Zimmer an
meinem Arbeitsort (Darmstadt) benötigen. Zumindest so lange,
bis ich vielleicht doch mal Glück habe und in Regensburg einen
vernünftigen Job finde. Ist das definitiv nicht absetzbar?
Dann wirds nämlich mit meiner Finanzierung für die Wohnung
eng, wenn ich auch noch 300 Euro monatlich für das Zimmer
blechen muss und steuerlich nichts angerechnet wird.
Vielen Dank und viele Grüße
Sandra