Wie AfA und VSt. bei Ratenkauf verbuchen?

Hallo,

noch einmal eine Frage bzgl. AfA:

Wie würde es gehandhabt, wenn der Steuerpflichtige (ein Freiberufler) ein Wirtschaftsgut kauft und mit dem Verkäufer so Ratenzahlung vereinbart, dass eine Rate dieses Jahr (z.B. Oktober) und die Restrate nächstes Jahr (z.B. Februar) fällig würde?

Er hat ja Ist-Versteuerung, also wird nicht das Datum der Rechnungsstellung sondern das der Zahlung wichtig sein. Aber es sind mehrere Zahlungen.

Ab wann würde das Wirtschaftsgut abgeschrieben werden?

Und würde die volle VSt. sofort in der USt-Erkl. berücksichtigt oder erst die auf die Rate entfallende oder alles erst nach vollständiger Bezahlung?

Zudem - zweite Variante: Lieferung mit Rechnung im Dezember, Zahlung im Januar. Gilt dann für alles (AfA, Vst. etc.) das neue Jahr oder muss noch irgendwas ins alte, da dann ja der Nutzungsbeginn war?

Vertrackte Geschichte … jeder Tipp wäre super!

Danke
und schönen Sonntag

Frank

Hallo,

bei Anschaffung von WG gilt das Zu/Abfluss-Prinzip nicht. Die AfA beginnt bei Anschluss des WG (Bsp. der PC wird geliefert und angeschlossen). Die AfA beginnt dann zwingend.

Die Vorsteuer ist abzugsfähig im Zeitpunkt wenn:

a) Rechnung vorliegt und bezahlt (hier wohl nicht)
b) Rechnung vorliegt und Lieferung erfolgt (hier wohl einschlägig)

Insoweit duerfte Fall 2 nun selbst lösbar sein.

mfg vom

showbee

Vielen Dank!

Frank