Hi,
also ich hab das jetzt mal so verstanden, dass das Notebook noch gekauft werden soll, während der Angestelltentätigkeit und nachher mit ins Unternehmen übernommen wird.
Zuerst einmal kannst du das Notebook (d.h. die Abschreibungen) nur als Werbungskosten geltend machen, als Angestellter, wenn es für deinen Beruf anerkannt wird. Eine Friseuse braucht zum Beispiel kein Notebook für ihren Beruf, kann es demzufolge auch nicht absetzen. Bei einem Lehrer oder Professur hingegen müßte es zum Beispiel gehen. Was wäre denn der Beruf des Angestellten? Es müßte dann eigentlich auch zu 100% beruflich genutzt werden, sonst müßte man die Kosten aufteilen. Der private Teil dürfte dann nicht geltend gemacht werden. Inwiefern das Finanzamt hier nachforscht weiß ich nicht.
Übrigens ist es sinnvoll zu prüfen, ob man in dem Jahr überhaupt über den WK-Freibetrag von 920 Euro kommt, sonst hat das GAnze ja keinen Effekt.
Wenn der Laptop dann später ins Unternehmen eingelegt wird ist keine Ansparabschreibung möglich. Existenzgründern wird eine Ansparabschreibung zwar auch ohne vorherige Rückstellungsbildung gewährt, Problem hier ist aber, dass der Laptop bei der Einlage nicht mehr neu ist, da er vorher schon für die Angestelltentätigkeit genutzt wurde. Die Ansparabschreibung gilt nur für neue Anlagegüter.
Die weitere Behandlung wäre folgende: Bei der Einlage muss zunächst bestimmt werden, zu welchen Wert diese erfolgt, entweder zum Teilwert oder den fortgeschriebenen Anschaffungskosten (hier bin ich mir nicht sicher, da könnte ja mal jemand antworten, der sich besser auskennt). In den Folgejahren wird dann degressiv abgeschrieben.
Ich hoffe ich konnte etwas helfen.
950€) anschaffen, was er später für seine Selbständigkeit benötigt. :Kann er 40% von 950 € als Werbungskosten gelten machen ? Wie behandel :er das Notebook wenn er sein Gewerbe angemeldet hat ? Kann er es :weiter absetzen ? Wie führt er es in den Büchern ?