Frage zu Kinder und Steuern

Hallo,

folgender Fall:
im Jahre 2004 wurde geheiratet, die Frau brachte in die Ehe eine Tochter mit.
Da der Mann der Besserverdienende ist, wurde für ihn die Steuerklasse III sowie Eintragung des Kindes gewählt.
Aber das Kind wurde nur als 0,5 eingetragen.
Wieso?
Grund dafür soll sein, da es noch einen leiblichen Vater gibt, der aber nicht „auffindbar“ ist und auch noch nie seinen finanziellen Verpflichtungen nachgekommen ist.
Der Unterhalt wurde aus diesem Grund zeitweise vom Jugendamt gezahlt.
Nach der Heirat wird weder vom Jugendamt noch vom Vater ein Unterhalt gezahlt.

Daher nun die Frage:
wieso ist es nicht möglich, das Kind als ganzes, also 1, eingetragen zu bekommen?
Würde der Vater seinen Unterhaltsverpflichtungen nachkommen, könnte man den Eintrag 0,5 nachvollziehen - so aber nicht.

Welche Möglichkeiten gibt es, bei der Steuererklärung für 2004 Vorteile zu erhalten?

Thorsten

Kindergeld und Kinderfreibetrag
Hallo,

vorausgeschickt: Kinder wirken sich im Regelfall über das Kindergeld aus; das mit dem Kinderfreibetrag ist Augenwischerei bzw. wirkt sich nur auf Solidaritätszuschlag und die Kirchensteuer aus, da das Kindergeld beim Kinderfreibetrag angerechnet wird (Günstigerprüfung). Ich gehe davon aus, dass die Frau das Kindergeld voll ausbezahlt erhält…

im Jahre 2004 wurde geheiratet, die Frau brachte in die Ehe
eine Tochter mit.
Da der Mann der Besserverdienende ist, wurde für ihn die
Steuerklasse III sowie Eintragung des Kindes gewählt.
Aber das Kind wurde nur als 0,5 eingetragen.
Wieso?
Grund dafür soll sein, da es noch einen leiblichen Vater gibt,
der aber nicht „auffindbar“ ist und auch noch nie seinen
finanziellen Verpflichtungen nachgekommen ist.
Der Unterhalt wurde aus diesem Grund zeitweise vom Jugendamt
gezahlt.
Nach der Heirat wird weder vom Jugendamt noch vom Vater ein
Unterhalt gezahlt.

Das ist keine steuerrechtliche Frage, da solltest du wohl im Brett Behörden nachfragen.

Daher nun die Frage:
wieso ist es nicht möglich, das Kind als ganzes, also 1,
eingetragen zu bekommen?

das geht nach § 32 Abs. 6 EStG,
http://www.steuernetz.de/gesetze/estg04/p32.html
wenn der andere Elternteil zu weniger als 75% seiner Unterhaltspflicht nachkommt. Bei der Günstigerprüfung wird das volle Kindergeld gegengerechnet. Es kann eventuell günstiger sein, sich nicht den vollen Kinderfreibetrag sondern nur den Erziehungsfreibetrag übertragen zu lassen, da dann nur der halbe Kindergeldbetrag gegengerechnet wird.
eventuell noch hilfreich
http://www.wer-weiss-was.de/cgi-bin/forum/showarchiv…
http://www.wer-weiss-was.de/cgi-bin/forum/searcharch…

Viele Grüße
C.