Moin,moin, ich bekomme jetzt von meinem Arzt eine Rechnung aus dem Jahr 2003. Für die Erstattung aus der PKV ist die Frist am 31.03.04 abgelaufen. Gilt für die Steuer nun der Termin 2003, oder das Zahljahr 2005?
Danke für eine wissende Antwort.
Hein
Hallo Hein,
wenn Du JETZT die Rechnung bekommst, warum ist die Frist für die Erstattung bei der PKV abgelaufen?? Maßgebend ist doch das Rechnungsdatum (nicht das Behandlungsdatum). Schau mal flugs im Kleingedruckten des Versicherungsvertrages, wie es sich mit den Verjährungsfristen verhält.
Es kann nicht sein, dass der Arzt seine Rechnung jetzt erst stellen darf und die KV sagt „ätsch - zu spät“
Gruß
Mara
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Moin Hein,
unabhängig davon, ob die Rechnung erstattungsfähig ist oder nicht, zu Deiner Frage:
Für außergewöhnliche Belastungen gilt wie für Sonderausgaben und fast immer bei Werbungskosten das Abflussprinzip: Die außergewöhnliche Belastung fällt in den Veranlagungszeitraum, in dem das Geld fließt.
Schöne Grüße
MM