Keine Steuerbescheinigung für Zinseinkünfte?

Hallo,

folgende Situation für die Steuererklärung: man hatte Kapitaleinkünfte, die durch die Freistellung leider nicht alle gedeckt wurden (z.B. ungeschickte Aufteilung); deswegen soll eine Steuererklärung gemacht werden, um sich die vorab abgezogenen Steuer wieder zurückzuholen.

Normalerweise versenden die Banken da ja eine Erträgnisaufstellung beziehungsweise eine Jahressteuerbescheinigung, wenn Steuern abgezogen wurden, oder beides, um die Einkünfte in der Steuererklärung belegen zu können.
Was aber, wenn man bei einer Bank ein Sparguthaben hat, welches vollständig vom Freistellungsauftrag gedeckt wurde? Dafür scheinen die Banken ja keine eigene Bescheinigung auszustellen.

Braucht man das gar nicht anzugeben - weil alles, was durch die Freistellung abgedeckt ist, uninteressant ist fürs Finanzamt -, oder wie ist das nachzuweisen?

Vielen Dank im voraus,
Winter

Hallo Winter,

Braucht man das gar nicht anzugeben - weil alles, was durch
die Freistellung abgedeckt ist, uninteressant ist fürs
Finanzamt -,

Wenn die Einnahmen insgesamt nicht höher waren als der Freibetrag, muss man gar nichts angeben, bloß das Kreuzchen im Mantelbogen machen. Dann gibts aber auch keine einbehaltene Steuer zurück.

oder wie ist das nachzuweisen?

Wenn man die Einkünfte aus Kapitalvermögen erklärt, muss man alle erklären. Das ist für die Veranlagung schon interessant, weil der Freibetrag auf die Summe der Einkünfte aus Kapitalvermögen angewendet wird.

Einnahmen, auf die keine Quellensteuer einbehalten wurde, müssen bloß erklärt, nicht nachgewiesen werden. Die Veranlagung wird aber beschleunigt, wenn z.B. Fotokopien der Zinsgutschriften mit der Erklärung reingegeben werden, so dass die erklärten Beträge sich mühelos in einen plausiblen Zusammenhang setzen lassen.

Schöne Grüße

MM

Wenn die Einnahmen insgesamt nicht höher waren als der
Freibetrag, muss man gar nichts angeben, bloß das Kreuzchen im
Mantelbogen machen. Dann gibts aber auch keine einbehaltene
Steuer zurück.

In der Regel will man ja aber Geld zurück. Oder es wurde der Freibetrag insgesamt überschritten.

Wenn man die Einkünfte aus Kapitalvermögen erklärt, muss man
alle erklären. Das ist für die Veranlagung schon interessant,
weil der Freibetrag auf die Summe der Einkünfte aus
Kapitalvermögen angewendet wird.

Um es zusammenzufassen: D.h. es genügt ein Kontoauszug, auf dem die Zinsgutschriften der betreffenden Bank für das ganze Jahr ersichtlich werden. Ist ja irgendwie umständlich - besser wäre es doch, wenn die Banken das trotzdem in einer Erträgnisaufstellung zusammenfassen würden (es können ja auch unterschiedliche Anlageformen, Sparbriefe, Sparkonten, Bankbeteiligungen etc. sein).

Hallo,

Ist ja irgendwie umständlich - besser
wäre es doch, wenn die Banken das trotzdem in einer
Erträgnisaufstellung zusammenfassen würden (es können ja auch
unterschiedliche Anlageformen, Sparbriefe, Sparkonten,
Bankbeteiligungen etc. sein).

Richtig! Ab 2004 sind sie dazu auch verpflichtet § 24c EStG. Das sollte auch für den Fall gelten, dass keine ZASt einbehalten wurde, oder sehe ich das falsch.
Meine gute alte Raubeisenbank machts mal wieder nur auf Anforderung.

Grüße
Chris