Bauleistung + EU-Recht

Hallo Kollegen,

bin in einem Sachverhalt etwas verunsichert und bitte um Eure Stellungsnahmen:

Nehmen wir mal folgenden Sachverhalt an:

Bauleistungsunternehmen (=D) mit Sitz in Deutschland (Verlegung von Industrieböden) bekommt von einer Firma (=NL1) mit Sitz in NL den Auftrag in NL einen Boden in eine Halle zu verlegen. Weil es sich bei D um ein Ein-Mann-Unternehmen handelt beauftragt er wiederum ein Bauunternehmen in NL (=NL2) mit diesem Auftrag. NL2 schreibt nun eine Rg. mit niederländischer Steuer (USt-Id-Nr. wurden ausgetauscht)

Lösung:

D erbringt eine Werklieferung nach § 3(4) UStG. Der Ort bestimmt sich nach § 3 (7) UStG und liegt somit in NL. Somit ist dieser Umsatz in Deutschland nicht steuerbar.
Gleichzeitig ist der Umsatz in NL steuerbar und steuerpflichtig. D muß sich in NL steuerlich erfassen lassen.

Ist das so richtig? Das bedeutet, dass D an NL1 eine Rg. mit niederländischer Steuer ausstellen muß (ich denke nicht, dass es dort einen §13b UStG für Bauleistungen gibt)
Das bedeutet auch, dass NL2 die Rg. richtig geschrieben hat?

Vielen Dank für Eure Unterstützung.

Eure verunsicherte Soni

Hallo Soni,

dass müßte so korrekt sein.

pacific_ocean22

Hallo p.o.,

worauf stützt Du Deine Aussage, dass die NL für Bauleistungen keine reverse charge - Regelung kennen? In der 6. EG-Richtlinie ist reverse charge zwar bloß für die Katalogleistungen aus Art. 9(2)e bindend vorgesehen, aber es liegt doch immerhin nahe, dass man das gleiche System, wenn einmal etabliert, einheitlich für alle Art. 9(2)-Leistungen anwendet. Wenn Du genaueres zum NL-USt-Recht in diesem Punkt weißt, kannst Du dazu ne Quelle benennen?

Schöne Grüße

MM

Dank schee
Hallöchen,

Danke, hab einfach Bestätigung gebraucht!

Grüßle Soni