Hallo Kollegen,
bin in einem Sachverhalt etwas verunsichert und bitte um Eure Stellungsnahmen:
Nehmen wir mal folgenden Sachverhalt an:
Bauleistungsunternehmen (=D) mit Sitz in Deutschland (Verlegung von Industrieböden) bekommt von einer Firma (=NL1) mit Sitz in NL den Auftrag in NL einen Boden in eine Halle zu verlegen. Weil es sich bei D um ein Ein-Mann-Unternehmen handelt beauftragt er wiederum ein Bauunternehmen in NL (=NL2) mit diesem Auftrag. NL2 schreibt nun eine Rg. mit niederländischer Steuer (USt-Id-Nr. wurden ausgetauscht)
Lösung:
D erbringt eine Werklieferung nach § 3(4) UStG. Der Ort bestimmt sich nach § 3 (7) UStG und liegt somit in NL. Somit ist dieser Umsatz in Deutschland nicht steuerbar.
Gleichzeitig ist der Umsatz in NL steuerbar und steuerpflichtig. D muß sich in NL steuerlich erfassen lassen.
Ist das so richtig? Das bedeutet, dass D an NL1 eine Rg. mit niederländischer Steuer ausstellen muß (ich denke nicht, dass es dort einen §13b UStG für Bauleistungen gibt)
Das bedeutet auch, dass NL2 die Rg. richtig geschrieben hat?
Vielen Dank für Eure Unterstützung.
Eure verunsicherte Soni