Hallo,
in welcher Höhe wirkt sich ein Arbeitszimmer steuermindernd aus und kann damit in eine Finanzierung einkalkuliert werden?
Stimmt folgendes Beispiel:
Angenommen in einer 100qm Neubau-Wohnung wird ein 10 qm Arbeitszimmer eingerichtet (Lehrerin, alo anerkanntermaßen Arbeitszimmer notwendig).
Für die Wohnung werden pro Jahr 5000 Euro Zins und 1000 Euro Tilgung bezahlt.
Betriebskosten sind 1000 Euro im Jahr.
Welche Summe kann dann in der Steurerklärung vom zu verteuernden Gehalt abgezogen werden?
700 Euro? Bei einem angenommenen Steuersatz von 25 % heißt das dann 175 Euro Rückzahlung?
Gruß
Matthias