Berechnung der Umsatzsteuer (Brutto/Nettoverfahren
Von: , Frage gestellt am Fr, 3. Jun 2005
Hi,
Die Berechnung der Umsatzsteuer findet in der Regel wie folgt statt:
Netto + Steuer = Brutto
Beispiel: 8,62 + (8,62 * 0,16) = 8,62 + 1,38 = 10,00
(Im folgenden wird diese Berechnung als Nettoverfahren bezeichnet)
Theoretisch könnte man ja auch vom Bruttowert ausgehen und den Nettowert bzw. Steuer wie folgt berechnen:
Brutto = Netto + Steuer
10,00 = 10,00 * 0,862069 + 10,00 * 0,137931 = 8,62 + 1,38
(Im folgenden wird diese Berechnung als Bruttoverfahren bezeichnet)
Vom Ergebnis her sind beide Rechnungen (hier) gleich. Jedoch gibt es (natürlicherweise) Zahlen, für die diese Rechnung nicht funktioniert:
7,00 = 7,00 * 0,862069 + 7,00 * 0,137931 = 6,03 + 0,97
Der zugehörige Nettowert zu 7,00 Brutto ist laut Bruttoverfahren also 6,03.
Berechnet man aber auf Grundlage des Nettowertes 6,03 den Bruttowert mit dem Nettoverfahren, so kommt man auf ein anderes Ergebnis:
6,03 + (6,03 * 0,16) = 6,03 + 0,96 = 6,99
Versucht man nun, den Bruttopreis 7,00 auf einem anderen Nettopreis mit dem Nettoverfahren zu berechnen (6,04), so stellt man fest, dass es KEINEN Nettopreis gibt der, bei Berücksichtigung des Steuersatzes von 16%, einen Bruttopreis von 7,00 ergibt - zumindest nicht, wenn man das Nettoverfahren benutzt.
Meine Frage:
Darf man sich nach dem Gesetz für ein Berechnungsverfahren (Nettoverfahren oder Bruttoverfahren) entscheiden
um die Steuer zu berechnen ? Insbesondere im Vertrieb, wenn man Verkaufspreise ohne Cents haben will, ist m.E. das Nettoverfahren nicht brauchbar, denn es gibt viele Preise die sonst nicht benutzt werden könnten.
Für einen Hinweis auf eine gesetzliche Grundlage wäre ich dankbar, ist aber nicht notwendig.
Vielen Dank im voraus für die Antwort(en).
Schmissy
