Berechnung der Umsatzsteuer (Brutto/Nettoverfahren

Von: , Frage gestellt am Fr, 3. Jun 2005

Hi,

Die Berechnung der Umsatzsteuer findet in der Regel wie folgt statt:
Netto + Steuer = Brutto
Beispiel: 8,62 + (8,62 * 0,16) = 8,62 + 1,38 = 10,00
(Im folgenden wird diese Berechnung als Nettoverfahren bezeichnet)

Theoretisch könnte man ja auch vom Bruttowert ausgehen und den Nettowert bzw. Steuer wie folgt berechnen:

Brutto = Netto + Steuer
10,00 = 10,00 * 0,862069 + 10,00 * 0,137931 = 8,62 + 1,38
(Im folgenden wird diese Berechnung als Bruttoverfahren bezeichnet)

Vom Ergebnis her sind beide Rechnungen (hier) gleich. Jedoch gibt es (natürlicherweise) Zahlen, für die diese Rechnung nicht funktioniert:

7,00 = 7,00 * 0,862069 + 7,00 * 0,137931 = 6,03 + 0,97
Der zugehörige Nettowert zu 7,00 Brutto ist laut Bruttoverfahren also 6,03.
Berechnet man aber auf Grundlage des Nettowertes 6,03 den Bruttowert mit dem Nettoverfahren, so kommt man auf ein anderes Ergebnis:

6,03 + (6,03 * 0,16) = 6,03 + 0,96 = 6,99

Versucht man nun, den Bruttopreis 7,00 auf einem anderen Nettopreis mit dem Nettoverfahren zu berechnen (6,04), so stellt man fest, dass es KEINEN Nettopreis gibt der, bei Berücksichtigung des Steuersatzes von 16%, einen Bruttopreis von 7,00 ergibt - zumindest nicht, wenn man das Nettoverfahren benutzt.

Meine Frage:
Darf man sich nach dem Gesetz für ein Berechnungsverfahren (Nettoverfahren oder Bruttoverfahren) entscheiden
um die Steuer zu berechnen ? Insbesondere im Vertrieb, wenn man Verkaufspreise ohne Cents haben will, ist m.E. das Nettoverfahren nicht brauchbar, denn es gibt viele Preise die sonst nicht benutzt werden könnten.
Für einen Hinweis auf eine gesetzliche Grundlage wäre ich dankbar, ist aber nicht notwendig.

Vielen Dank im voraus für die Antwort(en).
Schmissy

4 Antworten zu dieser Frage

  1. Antwort von nach 51 Minuten 1 hilfreich
    Re: Berechnung der Umsatzsteuer (Brutto/Nettoverfa

    Hallo Schmissy,

    viel Arbeit - aber im UStG ist immer von Bemessungsgrundlage und USt die Rede. Also Bruttobetrag durch 1,16 bzw. 1,07 = Bemessungsgrundlage. Diese mal Steuersatz = USt.

    Schöne Grüße



    MM

    • Antwort von nach einer Stunde 1 hilfreich
      Re^2: Berechnung der Umsatzsteuer (Brutto/Nettover

      hi,

      nachzulesen in § 10 Abs. 1 UStG:

      "Der Umsatz [...] nach dem Entgelt bemessen. Entgelt ist alles, was der Leistungsempfänger aufwendet, um die Leistung zu erhalten, jedoch abzüglich der Umsatzsteuer."

      und dazu § 12 Abs. 1 oder 2 UStG:

      "Die Steuer beträgt für jeden steuerpflichtigen Umsatz sechzehn vom Hundert der Bemessungsgrundlage [...]"

      bzw. "Die Steuer ermäßigt sich auf sieben vom Hundert für die folgenden Umsätze: [...]"


      mfg vom

      showbee

    • Antwort von nach 2 Stunden 0 hilfreich
      Re^2: Berechnung der Umsatzsteuer (Brutto/Nettover

      Hallo Martin,

      wenn ich Dich richtig verstand habe würdest Du wie folgt rechnen:
      Bruttobetrag durch 1,16:
      brutto = 7,00
      7,00 / 1,16 = 6,03 (=netto)
      6,03 * 0,16 = 0,96 (=steuer)

      Nun müßte brutto = netto + steuer sein, aber:
      7,00 <> 6,03 + 0,96 = 6,99 !!!!!!!!!!!!
      Ausgangspunkt der Rechnung brutto war 7,00, nun hat man aber einen Bruttowert von nur 6,99.

      Deswegen denke ich, daß man so einfach nicht rechnen kann, oder habe ich Dich falsch verstanden ?

      Gruß
      Schmissy [Bei dieser Antwort wurde das Vollzitat nachträglich automatisiert entfernt]

      • Antwort von nach 4 Stunden 1 hilfreich
        Re^3: Berechnung der Umsatzsteuer (Brutto/Nettover

        Hallo nochmal,

        hab die Sache grade im Steinbruch mit dem guten alten Tischrechner gemacht und gefunden:

        7,00 / 1,16 = 6,04 (=netto)
        6,04 * 0,16 = 0,97 (=steuer)

        6,04 + 0,97 = 7,01.

        Wenn man kohärent runden will, sind also EVP zwischen 6,99 und 7,01 nicht definiert, weil sie sich in der Struktur der USt immer aus Entgelt und USt zusammensetzen. Eine "enthaltene USt" gibt es bloß auf vereinfacht ausgewiesenen Kleinbetragsrechnungen. Streng genommen ist der EVP 7,00 falsch kalkuliert.

        In der Regel werden sich die kumulierten Rundungsdifferenzen bei beiden Kalkulationen (6,03 und 6,04 Entgelt, Differenz jeweils USt) in Bereichen bewegen, die sich festtreten.

        Wenn jetzt aber der Schnäppchenshop "Die goldene 7" alle Artikel zu einem EVP von 7,00 € anbietet, muss er sich etwas einfallen lassen, weil bei 10.000 Einzelverkäufen zu 6,04 und 0,96 USt Herr Eichel schimpft, und bei der gleichen Anzahl von Einzelvorgängen zu 6,03 und 0,97 USt der Ertrag leidet.

        Möglicherweise sind Dir schon Dauerrechnungen (Leasing, Stromabschläge etc.) begegnet, bei denen die ausgewiesenen Monatsbeträge im Centbereich von Monat zu Monat schwanken: In diesen Fällen sorgt der Rechner beim Lieferanten/Leistungserbringer dafür, dass die Rundungsdifferenzen mal in die eine, mal in die andere Richtung gedrückt werden, so dass die Perioden- und Jahreswerte schlüssig aufgehen. Dieses sollte der Inhaber von "Die goldene Sieben" auch veranlassen, weil er sonst aus der Rödelei nicht rauskommt. Wenn der Aufwand dafür größer ist als seine Einbuße beim Verkauf zu 6,03 + 0,97 USt, nimmt er selbstverständlich die Einbuße hin. Und wenn er feststellt, dass das Konzept mit der goldenen Sieben doch nicht so zugkräftig ist, kann er auch für 6,99 verkaufen, ohne dabei etwas zu verlieren.


        Schöne Grüße



        MM

Keine passende Antwort gefunden? Jetzt eigene Frage stellen!